Öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen sind auch mit denjenigen gewerblichen Einkünften von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit, die sie aus den gesetzlich erlaubten Anlagen ihres Vermögens erzielen.
Entscheidungsstichwörter
Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte
Leitsatz
Öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen sind auch mit denjenigen gewerblichen Einkünften von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, die sie aus den gesetzlich erlaubten Anlagen ihres Vermögens erzielen.
Normenkette
GewStG § 3 Nr. 11
KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4, § 5 Abs. 1 Nr. 8
Verfahrensgang
FG Düsseldorf vom 12. Mai 2009 6 K 3127/06 K,G,F (EFG 2009, 1593)
Urteil v. 9.2.2011, I R 47/09, veröffentlicht am 1.6.2011