Vergütung für nebenberuflich tätige Fahrer einer gemeinnützigen Einrichtung
In dem Urteilsfall ging es um eine von der Körperschaftsteuer befreite gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Bereich der Altenpflege. Das FG entschied, dass die Gesellschaft nicht für nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer für die Vergütungen an ihre Fahrer hafte. Laut dem Gericht sind die Vergütungen steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG.
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 8.3.2018, 3 K 888/16, veröffentlicht am 16.4.2018
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