Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG
Ein Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15b Abs. 1 EStG liegt vor, wenn aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen.
Das Halten einer Schuldverschreibung über die Beteiligung an einer verwaltenden Personengesellschaft kann ein Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15b EStG darstellen.
§ 15b EStG ist nicht verfassungswidrig.
Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az beim BFH VIII R 7/13).
Hessisches FG, Urteil v. 17.10.2012, 1 K 2343/08
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