FG Münster

Reisekosten der den Steuerberater begleitenden Ehefrau sind keine Betriebsausgaben


Reisekosten der den Steuerberater begleitenden Ehefrau

Das FG Münster hat entschieden, dass die Aufwendungen für Auslandsreisen zu beruflichen Veranstaltungen eines Steuerberaters, die auf seine ihn begleitende Ehefrau entfallen, nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Begleitung des Ehemannes auf Reisen 

Vor dem FG Münster klagte ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der an internationalen Konferenzen in Delhi, Barcelona und Prag teilnahm. Diese Konferenzen wurden von einem beruflichen Netzwerk veranstaltet. Die Ehefrau des Klägers begleitete ihn auf diesen Reisen. Im Anschluss an die Veranstaltungen machte das Ehepaar noch an den jeweiligen Tagungsorten Urlaub.

Reisekosten der Ehefrau 

Der Kläger wollte die gesamten Reisekosten als Betriebsausgaben abziehen. Das Finanzamt erkannte jedoch nur anteilig Kosten als Betriebsausgaben an, und zwar die auf die Konferenztage entfallenden Kosten des Klägers. Der Kläger war damit nicht einverstanden und begründete seine Klage damit, dass seine Ehefrau ihn bei seiner Tätigkeit unterstützt habe, insbesondere durch die Kontaktpflege zu Mandanten und Kollegen. Die Klage blieb erfolglos.

FG Münster, Urteil v. 14.5.2019, 2 K 2355/18 E, veröffentlicht mit dem August-Newsletter des FG Münster


Schlagworte zum Thema:  Reisekosten , Betriebsausgaben , Steuerberater
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