Reisekosten der den Steuerberater begleitenden Ehefrau sind keine Betriebsausgaben
Begleitung des Ehemannes auf Reisen
Vor dem FG Münster klagte ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der an internationalen Konferenzen in Delhi, Barcelona und Prag teilnahm. Diese Konferenzen wurden von einem beruflichen Netzwerk veranstaltet. Die Ehefrau des Klägers begleitete ihn auf diesen Reisen. Im Anschluss an die Veranstaltungen machte das Ehepaar noch an den jeweiligen Tagungsorten Urlaub.
Reisekosten der Ehefrau
Der Kläger wollte die gesamten Reisekosten als Betriebsausgaben abziehen. Das Finanzamt erkannte jedoch nur anteilig Kosten als Betriebsausgaben an, und zwar die auf die Konferenztage entfallenden Kosten des Klägers. Der Kläger war damit nicht einverstanden und begründete seine Klage damit, dass seine Ehefrau ihn bei seiner Tätigkeit unterstützt habe, insbesondere durch die Kontaktpflege zu Mandanten und Kollegen. Die Klage blieb erfolglos.
FG Münster, Urteil v. 14.5.2019, 2 K 2355/18 E, veröffentlicht mit dem August-Newsletter des FG Münster
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