Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

Das FG Münster hat entschieden, dass für den Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land-und forstwirtschaftlichen Betrieb keine erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen in Anspruch genommen werden können.

Nießbrauchsrecht in der Erbschaftsteuer 

In dem Urteilsfall klagte die Alleinerbin ihres Ehemannes. Unter anderem gehörte zum Nachlass ein Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Der Betrieb wurde vom Ehemann noch zu Lebzeiten an seinen Sohn übertragen. An dem Hof und dem dazugehörigen Grundvermögen wurde auf Lebensdauer ein unentgeltlicher Nießbrauch vorbehalten. Der Übertragungsvertrag regelt, dass nach dem Ableben des Ehemannes das Nießbrauchsrecht auf die Klägerin übergeht. Die Klägerin vertrat die Auffassung, das Nießbrauchsrecht könne als begünstigtes land- und forstwirtschaftliches Vermögen angesetzt werden. Ihre Klage vor dem FG Münster hatte jedoch keinen Erfolg.

FG Münster, Urteil v. 29.11.2018, 3 K 3014/16 Erb, veröffentlicht mit Pressemeldung v. 1.3.2019

Schlagworte zum Thema:  Land- und Forstwirtschaft, Erbschaftsteuer