Mindestlohngesetz ist auch auf ausländische Unternehmer anwendbar

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Mindestlohngesetz (MiLoG) auf im Ausland ansässige Transportunternehmen und ihre Arbeitnehmer anwendbar ist. Entsprechende Zollprüfungen sind also rechtmäßig.

Verhandelt wurden vor dem FG Baden-Württemberg zwei gleichgelagerte Fälle. Dabei hatten sich ausländische Transportunternehmen jeweils gegen die Prüfungsverfügung des Hauptzollamts Stuttgart gewandt. In den Verfügungen wurden Unterlagen angefordert, die die Zahlung des Mindestlohns für die Tätigkeit in Deutschland belegen sollten. 

Die Kläger wandten unter anderem ein, die Anwendung des MiLoG sei nicht mit Europarecht vereinbar. Dem folgte das FG Baden-Württemberg jedoch nicht. Die Richter stellten die Rechtmäßigkeit der Mindestlohnprüfungen der Zollverwaltung im internationalen Verkehrssektor fest.

FG Baden-Württemberg, Urteile v. 22.8.2018, 11 K 544/16 und 11 K 2644/16, Pressemeldung der Generalzolldirektion v. 28.8.2018

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