Mehrjährige Strafen für Steuerhinterziehung bei Masken-Lieferung
Ein mitangeklagter Steuerberater erhielt wegen Beihilfe zu einer versuchten Umsatzsteuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von 11 Monaten. Der fünfte Angeklagte, ein Rechtsanwalt, bekam wegen zwei Fällen der Hinterziehung von Schenkungssteuer 9 Monate Haft auf Bewährung.
Open-House-Ausschreibung des Bundesgesundheitsministeriums
Der Hauptangeklagte, ein vielfach vorbestrafter Kfz-Händler, war nach Angaben des Vorsitzenden der Strafkammer zusammen mit einem Geschäftspartner auf eine sogenannte Open-House-Ausschreibung des Bundesgesundheitsministeriums aufmerksam geworden. Demnach erklärte das Ministerium im Frühjahr 2020, für jede gelieferte FFP2-Maske 2,50 EUR und für jede OP-Maske 16 Cent zu zahlen. Die beiden inzwischen 31 und 32 Jahre alten Angeklagten boten die Lieferung von 20 Mio. FFP2- und 3 Mio. OP-Masken an - und bekamen den Zuschlag.
Zu dem Zeitpunkt hätten sie weder über Masken, noch finanzielle Mittel oder Kontakte zu Lieferanten verfügt. Auch Expertise habe ihnen gefehlt, sagte der Vorsitzende Richter Kai-Alexander Heeren. Dennoch hätten sie die Masken aus China beschafft und geliefert. Das Bundesgesundheitsministerium habe 109 Mio. EUR gezahlt, davon 17 Mio. an Umsatzsteuer.
Bandenmäßiger Hinterziehung von Steuern
Nach dem Erhalt des Geldes hätten der Hauptangeklagte, sein Geschäftspartner und sein 23 Jahre alter Bruder die fälligen Vorsteuern auf die Umsatzsteuer nicht bezahlt und das Geld stattdessen in Autos und andere Dinge investiert. Dem befreundeten 46 Jahre alten Anwalt schenkten sie ein Luxusauto, wofür dieser keine Schenkungssteuer entrichtete. Als die Angeklagten von einem Strafverfahren erfuhren, versuchte der 31 Jahre alte Steuerberater für sie falsche Rechnungen beim Finanzamt einzureichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
395
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
279
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
231
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
157
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
146
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
131
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
124
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
112
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
109
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
104
-
Grundstücksübertragung mit Anrechnung auf zukünftige Zugewinnausgleichsforderung
21.05.2026
-
Alle am 21.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
21.05.2026
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
20.05.2026
-
Umqualifizierung von vermögensverwaltenden Einkünften
20.05.2026
-
Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
18.05.2026
-
Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
18.05.2026
-
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben
18.05.2026
-
Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften bei § 6b-Rücklage
18.05.2026
-
Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
18.05.2026
-
Alle am 15.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.05.2026