Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, nichtselbständig tätigen deutschen Beamten
Hintergrund:
Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger, und ist im Inland als „Beamter” nichtselbständig tätig. Er ist der Vater des bei seiner arbeitslosen Mutter in Österreich lebenden Sohnes. Die Mutter hat in Österreich Anspruch auf Familienleistungen. Für die Zeit ab Mai 2010 lehnte die Familienkasse (FK) den Antrag auf Kindergeld mit der Begründung ab, dass der Kindesmutter wegen der Haushaltsaufnahme des Sohnes gem. § 64 EStG der vorrangige Anspruch auf Kindergeld zustehe. Mit seiner Klage mach der Kläger geltend, dass er nach dem Obhutsprinzip sehr wohl der Berechtigte sei, weil er durch umfangreiche Unterhaltsleistungen am meisten mit dem Kindesunterhalt belastet sei. Auch die Änderungen des EU-Rechts führten zu keinem anderen Ergebnis. Die zeitliche Anwendbarkeit dieser Änderungen werde im Übrigen auch bestritten.
Entscheidung:
Das FG hat entschieden, dass der Kläger für seinen Sohn Anspruch auf Kindergeld hat. Dem Anspruch des Vaters steht die Zugehörigkeit des Sohnes zum Haushalt der in Österreich lebenden Kindesmutter nicht entgegen, da diese selbst die Anspruchsvoraussetzungen gem. § 62 Abs. 1 EStG nicht erfüllt und daher keine i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG anspruchsberechtigte Person sein kann. Art. 60 Abs. 1 Satz 2 EGV Nr. 987/2009 bezweckt nicht, den Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Erwerbstätigen unter Hinweis auf die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt eines im EU-Ausland wohnenden Familienangehörigen zu schmälern oder gänzlich ausschließen.
FG Düsseldorf, Urteil v. 13.3.2013, 15 K 2911/11 Kg
Praxishinweis:
Die vom FG nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 (grundsätzliche Bedeutung) und Nr. 2 FGO zugelassene Revision wurde von der FK eingelegt und wird beim BFH unter dem Az. III R 16/13 geführt. In diesem Verfahren hat der BFH die Frage zu klären, ob ein im Inland wohnhafter, und als Beamter nichtselbständig tätiger deutschen Staatsangehöriger einen Anspruch auf Kindergeld hat, wenn das Kind in den Haushalt der in Österreich lebenden, arbeitslosen Mutter aufgenommen wurde. In vergleichbaren Fällen sollten Kindergeldberechtigte gegen die Ablehnung des Kindergeldes Einspruch einlegen und unter Hinweis auf das vorstehende Revisionsverfahren das Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO verweisen.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
336
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
236
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
206
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
144
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
107
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
100
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
100
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
94
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
93
-
Werbungskosten bei Auslandssemester
90
-
Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
06.08.2026
-
Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026
-
Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil
06.08.2026
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
06.08.2026
-
Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
03.08.2026
-
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
03.08.2026
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
31.07.2026
-
Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.07.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Juli 2026
29.07.2026
-
"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026