Kein Betriebsausgabenabzug für spirituelle Dienstleistungen
Die Klägerin betreibt einen Einzelhandel mit Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck in der Rechtsform einer KG. Den von ihr beantragten Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an einen spirituellen Dienstleister begründete sie wie folgt: Immer, wenn die Umsätze schlecht liefen, habe dieser auf Bitten des Geschäftsführers der Klägerin den Kontakt zu Gott aufgenommen, damit mehr Kunden ins Geschäft kommen. Tatsächlich sei der geschäftliche Erfolg gerade in de n Jahren der Wirtschaftskrise auf diese Leistungen zurückzuführen und die Klägerin habe deshalb auf kostspielige Werbemaßnahmen nahezu ganz verzichten können.
Das beklagte Finanzamt versagte den Abzug der Kosten, weil die langjährigen Kontakte des Geschäftsführers der Klägerin zum spirituellen Dienstleister für eine private (Mit-)Veranlassung sprächen.
Das Gericht wies die Klage ab. Die Kosten seien bereits deshalb nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, weil ein objektiver Zusammenhang zwischen den Dienstleistungen und den Umsatzsteigerungen nicht erkennbar sei. Anders als bei Werbemaßnahmen wie Zeitungsinseraten oder TV-Spots bestehe kein wissenschaftlich belegter Erfahrungssatz, dass der geschäftliche Erfolg eines Unternehmens durch die Kontaktaufnahme mit einem spirituellen Wesen beeinflusst werden k önne. Dies gelte selbst dann, wenn die Leistungen nach der subjektiven Überzeugung des Geschäftsführers für den Betrieb nützlich gewesen seien. Auf die Frage einer etwaigen privaten (Mit-)Veranlassung komme es daher nicht mehr an.
FG Münster Urteil v. 22.1.2014, 12 K 759/13 G,F
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
468
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
439
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
364
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
364
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
308
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
255
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
231
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
226
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
224
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
2211
-
Anforderungen an nach § 198 BewG vorgenommenen Marktanpassungsabschlag
10.02.2026
-
Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
09.02.2026
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
09.02.2026
-
Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung
09.02.2026
-
Alle am 5.2.2026 veröffentlichten Entscheidungen
05.02.2026
-
Vorsteuerabzug bei Zuwendungen der Besucher eines Internet-Blogs
05.02.2026
-
Kindergeld für volljähriges Enkelkind in gesonderter Wohnung im Mehrfamilienhaus
03.02.2026
-
Abgeltungszahlungen für den Urlaubsanspruch
03.02.2026
-
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
02.02.2026
-
Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit
02.02.2026