Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Reiseunternehmen
Im Verfahren 9 K 1472/13 G hat der 9. Senat des FG Münster aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28.01.2016 am 04.02.2016 durch Zwischenurteil dem Grunde nach entschieden, in welchem Umfang Aufwendungen von Reiseveranstaltern für die Anmietung von Hotelzimmern und Hotelzimmerkontingenten zu einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst d und e GewStG 2002 führen.
Der Senat hat festgestellt, dass die Aufwendungen der Reiseveranstalter lediglich hinsichtlich des in ihnen enthaltenen Miet- und Pachtanteils der Hinzurechnung unterliegen. Danach sind Zahlungen der Reiseveranstalter an Hotelbetreiber aufzuteilen, sofern mit diesen – was regelmäßig der Fall sein dürfte – neben Miet- und Pachtzinsen weitere Leistungen abgegolten werden. Aufwendungen für reine Betriebskosten (wie z. B. für Wasser, Strom und Heizung) und für eigenständig zu beurteilende Nebenleistungen (wie z. B. für Verpflegungsleistungen, Beförderungsleistungen, Veranstaltungen zur Unterhaltung der Gäste, Personalkosten für die übliche Rezeption und für die Reinigung der Räumlichkeiten, Stellung von Handtüchern) unterliegen nicht der Hinzurechnung. Dies gilt auch dann, wenn und soweit für sie in den konkreten Verträgen bzw. erteilten Rechnungen kein gesondertes Entgelt ausgewiesen wurde.
Soweit die Aufwendungen der inländischen Reiseveranstalter eigene ausländische Betriebsstätten betreffen, deren Ergebnisse nicht der deutschen Gewerbesteuer unterliegen, erfolgt keine Hinzurechnung.
Die Höhe der Hinzurechnung im konkreten Fall bleibt einem Endurteil vorbehalten.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht.
FG Münster, Urteil v. 4.2.2016, 9 K 1472/13 G
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
440
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
288
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
258
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
183
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
157
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
140
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
137
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
136
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
135
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
123
-
Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
15.05.2026
-
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben
15.05.2026
-
Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
15.05.2026
-
Alle am 15.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.05.2026
-
Tätigkeit eines Fußballers als Markenbotschafter
15.05.2026
-
Erbschaftsteuer-Befreiung für Familienheim bei verzögertem Einzug
12.05.2026
-
Nutzung des Privatwagens anstelle des Firmenwagens
11.05.2026
-
Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit
11.05.2026
-
Verspätungszuschlag für Gewinnfeststellungserklärung
11.05.2026
-
Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
07.05.2026