Fernwärmeversorgung kann der erweiterten Gewerbeertragskürzung entgegenstehen
Fernwärmestation versorgt auch fremde Grundstücke
Eine GmbH ist Eigentümerin von zwei Grundstücken. Die Grundstücke werden durch eine von der GmbH betriebene Fernwärmestation mit Heizwärme und Warmwasser versorgt. Eine zusätzliche Versorgungsleitung ging hinüber zu einem benachbarten Grundstück, das vertraglich gebunden ebenfalls Wärme und Warmwasser von der GmbH bezogen hat. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde die zunächst gewährte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG versagt. Die GmbH argumentiert, dass nur eine unschädliche Nebenleistung vorliegen würde. Doch der Einspruch der GmbH blieb erfolglos.
Keine erweiterte Gewerbeertragskürzung
Und auch das FG verneint die Voraussetzungen für die erweiterte Gewerbeertragskürzung für Grundstücksunternehmen. Die GmbH hat von einer auf ihrem Grundstück befindlichen Übergabe- und Verteilerstation aus nicht nur eigene Grundstücke, sondern auch ein angrenzendes Grundstück eines anderen Eigentümers mit Fernwärme versorgt. Diese Versorgung fremder Grundstücke mit Fernwärme stellt eine typische gewerbliche und keine vermögensverwaltende Tätigkeit dar. Auch ist die Fernwärmeversorgung fremder Grundstücke keine unschädliche Sonderleistung, die noch den Tatbestand der Betreuung von Wohnungsbauten im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG erfüllen könnte. Anders wäre die Rechtslage, wenn die GmbH nur ihre eigenen Grundstücke mit Fernwärme versorgt hätte. Dies wäre noch als notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung anzusehen.
Revision wurde zugelassen
Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen, da die Auslegung des Begriffs der Betreuung sowie die Abgrenzung von einer typischen gewerblichen Tätigkeit anhand des Urteilsfalls zu einer Fortbildung des Rechts führen könnte. Ob die GmbH den Weg nach München beschreiten wird, ist noch nicht bekannt geworden
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
271
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
236
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
228
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
209
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
170
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1491
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
144
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
134
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
130
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
125
-
Ausscheiden bei Pensionszusage nicht Aufgabe jeglicher Tätigkeiten
20.03.2026
-
Erlass einer Kindergeld-Rückforderung bei Weiterzahlung
20.03.2026
-
Alle am 19.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
19.03.2026
-
Verfassungskonforme Auslegung von § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG
17.03.2026
-
Privatnutzung eines PKW durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer
16.03.2026
-
Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
16.03.2026
-
Ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht
16.03.2026
-
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026
13.03.2026
-
Alle am 12.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
12.03.2026
-
Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in Hilden rechtswidrig
11.03.2026