Erster Strafprozess zu Cum-Ex-Steuerdeals

Der erste Prozess um umstrittene Cum-Ex-Steuerdeals beginnt im September. Das Bonner Landgericht gab am Dienstag die Zulassung des Verfahrens gegen zwei Briten bekannt.

Nach dem Auftakt am 4.9.2019 plant die zuständige Strafkammer mit einem Urteil am 9.1.2020. Ein vom Gericht erwünschtes Sachverständigengutachten soll zudem Einblick in die Funktionsweisen des Wertpapiermarkte geben. Den Angeklagten - zwei Aktienhändlern - wird die Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften zu Lasten der Staatskasse vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht von 33 Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung aus, deren Schaden sich auf mehr als 440 Mio. EUR belaufe. Hinzu kommt noch ein Versuch.

Größter Steuerskandal der deutschen Geschichte

Bei den "Cum-Ex"-Dealse nutzten Investoren nutzten eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre um Milliardensummen zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Das Steuerschlupfloch wurde im Jahr 2012 geschlossen.


dpa
Schlagworte zum Thema:  Steuerhinterziehung, Steuerstrafrecht