Bewertung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie
Wie der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) ausführt, habe im Jahr 2023 die Umsetzung der Richtlinie (EU) 201971937 in das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz für großen Unmut gesorgte. Während nämlich Rechtsanwälte bei der Erbringung steuerlicher Beratung vom Anwendungsbereich der EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz aufgrund ihres Berufsgeheimnisses ausgenommen worden seien, hätte dieses für Steuerberater nicht gegolten.
Probleme mit der Sprachübersetzung
Grund für diese Ungleichbehandlung beim Berufsgeheimnis sei eine abweichende Übersetzung des Rechtsbegriffs "legal professional privilege" in die deutsche Sprache. Diesen Begriff verwende der EU-Gesetzgeber regelmäßig zur Bezeichnung des Berufsgeheimnisses rechtsberatender Berufe
Der DStV weist darauf hin, dass dieser Begriff in der Vergangenheit nie einheitlich in die deutsche Sprache übersetzt worden sei. Beim Hinweisgeberschutz sei er überdies mit dem irreführenden Terminus "anwaltliches Berufsgeheimnis" versehen worden.
Vorbild Österreich
Trotz der Intervention des DStV habe der Bundesgesetzgeber bei der Umsetzung der EU-Richtlinie stur an der irreführenden Übersetzung "anwaltliches Berufsgeheimnis" festgehalten. Dagegen würden in Österreich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der Umsetzung wie Rechtsanwälte vom Anwendungsbereich ausgenommen.
DStV-Forderung bei der öffentlichen Konsultation
Gegen über der Initiative der German Tax Advisers habe sich die EU-Kommission bereits bereits erklärt, den Rechtsbegriff "legal professional privilege" nunmehr einheitlich und insbesondere nicht mehr als "anwaltliches Berufsgeheimnis" zu übersetzen.
Zudem hat die EU-Kommission eine Bewertung der Richtlinie zum Hinweisgeberschutz gestartet. Der DStV nutzte die Gelegenheit und reichte seine Stellungnahme ein, um die aus seiner Sicht überfällige Korrektur der leidigen Übersetzung anzumahnen. Die Bewertung der EU-Richtlinie soll Ende 2026 abgeschlossen sein.
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
356
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
311
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
282
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
260
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
227
-
Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
199
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1941
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
157
-
Teil 1 - Grundsätze
155
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
155
-
Alle in der KW 9 veröffentlichten Entscheidungen
26.02.2026
-
Erledigungsgebühr nach RVG
26.02.2026
-
Entscheidungsvorschau des BFH für 2026
25.02.2026
-
Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Wohnmobils
25.02.2026
-
Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers
25.02.2026
-
Teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter
23.02.2026
-
Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage
23.02.2026
-
Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen
23.02.2026
-
Anwendungsbereich des § 64 EStG
20.02.2026
-
Alle am 19.2.2026 veröffentlichten Entscheidungen
19.02.2026