Vorlage zur Prüfung eines "Treaty Override" unzulässig
Der Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs erfüllte nicht die erforderlichen Begründungsanforderungen, insbesondere hinsichtlich der Entscheidungserheblichkeit und der Prüfung des ausländischen Steuerrechts.
Die BFH-Vorlage betrifft zwei Vorschriften aus dem internationalen Steuerrecht: die Regelung des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG sowie die hiermit zusammenhängende Anwendungsbestimmung in § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG.
- Die erstgenannte Regelung schließt die Anwendung der in einem DBA vereinbarten Ausnahmen von der deutschen Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen aus (sog. Treaty Override).
- Mit der zweitgenannten Vorschrift bestimmte der Gesetzgeber das Verhältnis zwischen § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG und weiteren, in anderen Regelungen angeordneten Ausschlüssen der Anwendung von DBA. Diese Vorschrift wurde vom Gesetzgeber im Jahre 2013 mit Wirkung auch für die Vergangenheit neugefasst.
DBA zwischen Deutschland und Irland
Im konkreten Fall arebitete ein in Deutschland wohnhafter Pilot für eine irische Fluggesellschaft. Er erzielte Einkünfte, die gemäß dem DBA zwischen Deutschland und Irland in Irland besteuert werden sollten. Da der Pilot in Irland jedoch nicht unbeschränkt steuerpflichtig war und Irland auf die Besteuerung verzichtete, wurden die Einkünfte in Deutschland besteuert.
BFH sieht Verletzung von Völkervertragsrecht
Der BFH hielt diese Regelung für verfassungswidrig und legte die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor. Der BFH ist der Auffassung, dass der Gesetzgeber durch das Grundgesetz verpflichtet werde, Völkervertragsrecht zu beachten. § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG könne danach keinen Bestand haben, weil ein Rechtfertigungsgrund für die Verletzung von Völkervertragsrecht nicht zu erkennen sei.
Darüber hinaus sei die rückwirkende Neufassung der in § 50d Abs. 9 Satz 3 EStG enthaltenen Anwendungsbestimmung wegen eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot verfassungswidrig.
Der BFH hielt diese Regelung für verfassungswidrig und legte die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor.
BVerfG hält Begründung für nicht ausreichend
Das BVerfG hat entschieden, dass die Vorlage unzulässig ist. Das vorlegende Gericht habe nicht hinreichend begründet, weshalb es für eine Entscheidung des Ausgangsverfahrens auf die Verfassungsmäßigkeit der vorgelegten Normen ankommen sollte.
Der BFH habe nicht hinreichend geprüft, ob die Tätigkeit des Piloten tatsächlich unter die im Abkommen vorgesehene Steuerfreistellung falle. Insbesondere sei nicht geprüft worden, ob die Tätigkeit des Klägers ausschließlich an Bord eines Luftfahrzeugs "im internationalen Verkehr" erbracht wurde, wie es das Abkommen DBA-Irland 1962 verlange.
Der Vorlagebeschluss habe nicht nachvollziehbar dargelegt, warum die Einkünfte des Klägers in Irland "nur" deshalb nicht steuerpflichtig seien, weil er dort nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Zudem sei nicht hinreichend begründet worden, warum die Einkünfte des Klägers in Irland keiner Steuerpflicht unterliegen.
Das BVerfG bemängelte, dass der BFH das irische Steuerrecht nicht ausreichend untersucht habe. Es sei unklar geblieben, ob der Verzicht Irlands auf die Besteuerung auf einer fehlenden Steuerpflicht oder auf anderen Gründen wie Steuerbefreiungen oder Erlassregelungen beruhe.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
380
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
222
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
203
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
157
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
127
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
99
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
96
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
95
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
89
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
87
-
Landwirtschaftliche Immobilien einer Kapitalgesellschaft kein Verwaltungsvermögen
15.07.2026
-
Unterlassene Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts
14.07.2026
-
Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen
13.07.2026
-
Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der Nichtrückkehrtage
13.07.2026
-
Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG
13.07.2026
-
Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
10.07.2026
-
Zur weiteren Anwendung des Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit
09.07.2026
-
Alle am 9.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.07.2026
-
Falsch hinterlegter Steuerschlüssel in einem ERP-System
08.07.2026
-
Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung
06.07.2026