Besitz geschmuggelter Zigaretten
Im Haus des Klägers wurden bei einer Durchsuchung erhebliche Mengen von Zigaretten mit ukrainischen Steuerbanderolen gefunden. Das beklagte Hauptzollamt nahm den Kläger daraufhin wegen des Besitzes von unverzollten und im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland unversteuerten Zigaretten auf Zahlung von Tabaksteuer in Anspruch.
Seine Klage hatte Erfolg, weil nicht aufgeklärt werden konnte, wie die Zigaretten ins Steuergebiet gelangt waren, nämlich entweder über einen anderen EU-Mitgliedstaat im Wege der sog. Verbringung oder direkt aus einem Drittland per Flugzeug oder Schiff. Zwar reiche es für die Entstehung der Tabaksteuer aus, dass alternativ die Voraussetzungen einer der beiden Steuerentstehungsnormen – entweder § 21 (Einfuhr) oder § 23 (Verbringung) TabStG – erfüllt seien. Für die Frage der Steuerschuldnerschaft sei indes eine Wahlfeststellung in diesem Sinne nicht möglich. Nach § 23 TabStG könne auf Tabaksteuer in Anspruch genommen werden, wer bloßer Besitzer von ins Inland verbrachten Zigaretten sei. Im Fall der Einfuhr sei nach dem Gesetz jedoch Steuerschuldner nur, wer selbst an der Einfuhr der Tabakwaren beteiligt gewesen sei. Dass der Kläger an einer Einfuhr beteiligt gewesen sei, könne indes – schon weil der Reiseweg der Tabakwaren unbekannt sei – nicht festgestellt werden. Da der Sachverhalt insoweit nicht aufgeklärt werden konnte, hob das Finanzgericht den gegen den Kläger ergangenen Tabaksteuerbescheid auf.
FG Hamburg, Urteil v. 15.7.2015, 4 K 43/15, Haufe Index 8415926, rechtskräftig.
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
356
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
311
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
282
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
260
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
227
-
Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
199
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1941
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
157
-
Teil 1 - Grundsätze
155
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb unterliegen nicht der Umsatzsteuer
155
-
Alle in der KW 9 veröffentlichten Entscheidungen
26.02.2026
-
Erledigungsgebühr nach RVG
26.02.2026
-
Entscheidungsvorschau des BFH für 2026
25.02.2026
-
Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Wohnmobils
25.02.2026
-
Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers
25.02.2026
-
Teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter
23.02.2026
-
Fremdüblichkeit der Verzinsung einer auf Entgeltumwandlung beruhenden Direktzusage
23.02.2026
-
Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen
23.02.2026
-
Anwendungsbereich des § 64 EStG
20.02.2026
-
Alle am 19.2.2026 veröffentlichten Entscheidungen
19.02.2026