Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie keine außergewöhnliche Belastungen
Tomatis-Therapie
Die Tomatis-Therapie wurde französischen Arzt Alfred A. Tomatis entwickelt. Es handelt sich hierbei um eine „Horch-“ und Hörtherapie, die sich mit der Interaktion von auditiven, phonatorischen und psychischen Prozessen beschäftigt. Sie dient der Behandlung eines weiten Spektrums des Funktions- und Gleichgewichtssystems. Rechtlich wird die Tomatis-Therapie zu den komplemetärmedizinischen Behandlungsmethoden gezählt.
Keine außergewöhnliche Belastungen
Der Sohn der Kläger litt an einer sog. Hyperakusis (krankhaften Überempfindlichkeit gegen Schall). Der behandelnde HNO-Arzt empfahl eine Hörtherapie nach Tomatis bei einem entsprechenden Institut. Die Behandlung wurde von dem HNO-Arzt als erfolgreich bescheinigt. Doch die Kosten für die Behandlung wurden weder von der Krankenkasse noch Beihilfestelle übernommen. Die Kläger wollten deshalb die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Das Finanzamt lehnte eine Berücksichtigung jedoch ab, da weder ein vor Beginn der Therapie ausgestelltes amtsärztliches Gutachten noch eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorgelegt werden konnte. Auch die Klage blieb erfolglos.
Niedersächsisches FG, Urteil v. 11.6.2020, 9 K 182/19, Newsletter 8/2020 des Niedersächsischen FG
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
396
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
283
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
237
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
160
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
149
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
134
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
127
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
115
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
113
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
107
-
Grundstücksübertragung mit Anrechnung auf zukünftige Zugewinnausgleichsforderung
21.05.2026
-
Alle am 21.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
21.05.2026
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
20.05.2026
-
Umqualifizierung von vermögensverwaltenden Einkünften
20.05.2026
-
Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
18.05.2026
-
Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
18.05.2026
-
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben
18.05.2026
-
Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften bei § 6b-Rücklage
18.05.2026
-
Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
18.05.2026
-
Alle am 15.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.05.2026