Gestaltungsmissbrauch durch Zwischenschaltung von Angehörigen
Die verheirateten Kläger bewirtschafteten gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb. Der Kläger war Eigentümer der Betriebsgrundstücke (Sonderbetriebsvermögen im Rahmen der GbR). Die Gemeinde hatte 1996 für diese Betriebsgrundstücke einen Bebauungsplan aufgestellt. Der Kläger veräußerte im Oktober 2006 mehrere dieser Grundstücke an seine Ehefrau. Dabei wurde weder der Kaufpreis besichert noch wurden Regelungen über die Verzinsung bei Verzug getroffen. Die Ehefrau verpflichtete sich, die Grundstücke zu erschließen und weiter zu verkaufen. Zur Finanzierung der Erschließung nahm sie mehrere Kredite auf, die durch Bestellung von Grundschulden auf im Eigentum des Klägers stehende Grundstücke abgesichert wurden. Ab Dezember 2006 wurden die erschlossenen Grundstücke veräußert.
Liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor?
Die Klägerin erklärte in den Jahren 2006 ff. jeweils gewerbliche Einkünfte aus der Baulandvermarktung. Das Finanzamt war der Auffassung, dass der Grundstückskaufvertrag zwischen den Eheleuten steuerrechtlich nicht anzuerkennen sei. Die Baulandvermarktung sei vielmehr beim Ehemann als gewerblicher Grundstückshandel zu erfassen. Durch die "Zwischenschaltung" der Klägerin sei ein Gesamtplan zur Steuerminimierung verfolgt worden. Dabei handele es sich um einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 42 AO.
Vertrag hält laut FG dem Fremdvergleich nicht stand
Das Finanzgericht hat die Auffassung des Finanzamts bestätigt, dass wegen des Gestaltungsmissbrauchs der Kläger und nicht die Klägerin die gewerblichen Einkünfte erzielt hat. Das erstrebte wirtschaftliche Ziel habe in der Parzellierung, Erschließung und Veräußerung der einzelnen Baugrundstücke sowie der Vereinnahmung der daraus zu erzielenden Gewinne gelegen. Hierfür hätten die Kläger einen ungewöhnlichen Weg gewählt, der allein der Steuerminderung dienen sollte. Die Veräußerung des Grund und Bodens an die Ehefrau sollte dem Kläger die Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Bereich seines landwirtschaftlichen Betriebes ermöglichen, um so die stillen Reserven auf Reinvestitionsobjekte übertragen zu können. Dies sei bei gewerblichen Einkünften aus einem Grundstückshandel wegen der Zugehörigkeit der Grundstücke zum Umlaufvermögen nicht möglich gewesen. Weitere Indizien für die Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung seien die nicht fremdübliche Gestaltungen im Zusammenhang mit der Grundstücksveräußerung und der Erschließung der Grundstücke gewesen.
BFH muss entscheiden
Die Entscheidung des Finanzgerichts liegt auf einer Linie der der bisherigen BFH-Rechtsprechung zur Einbeziehung/Zwischenschaltung von Angehörigen bei Grundstücksgeschäften. Der BFH hat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger die Revision zugelassen (Az. beim BFH X R 21/17). Es muss abgewartet werden, ob der BFH das Urteil des Finanzgerichts aufheben oder das Verfahren „nur“ dazu nutzen wird, um seine Rechtsprechung zur Anwendbarkeit des § 42 AO im Fall der Zwischenschaltung natürlicher Personen bei Grundstücksgeschäften sowie zum rechtlichen Verhältnis zwischen Fremdvergleichsgrundsätzen und § 42 AO fortzuentwickeln.
Niedersächsisches FG, Urteil v. 7.7.2016, 6 K 11029/14, Haufe Index 11516982
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
407
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
391
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
355
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
350
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
293
-
Anschrift in Rechnungen
266
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
220
-
Teil 1 - Grundsätze
217
-
Korrektur des IAB-Abzugs nach § 7g Abs. 3 EStG
210
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
2051
-
Unentgeltliche Übertragung eines Teil-Mitunternehmeranteils
23.12.2025
-
Rückgängigmachung eines nicht ordnungsgemäß angezeigten Erwerbsvorgangs
23.12.2025
-
Einbringung von Anteilen an einer grundbesitzenden PersG in erst kurz zuvor gegründete KapG
22.12.2025
-
Besteuerung von Zahlungen aus einem US-amerikanischen 401(k) pension plan
22.12.2025
-
Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde
22.12.2025
-
Grunderwerbsteuer bei Verlängerung der Beteiligungskette
19.12.2025
-
Grunderwerbsteuer bei Verkürzung der Beteiligungskette
19.12.2025
-
Alle am 18.12.2025 veröffentlichten Entscheidungen
18.12.2025
-
Abgeltungszahlungen für den Urlaubsanspruch
17.12.2025
-
Anwendungsbereich des § 64 EStG
17.12.2025