Abfindungszahlung wegen beeinträchtigender Schenkung durch den Vorerben
Auslegung eines Testaments
In dem Streitfall vor dem FG Münster hatten die Eltern des Klägers ein Ehegattentestament errichtet, wonach der überlebende Ehegatte zum Alleinerben als befreiten Vorerben und die drei Söhne als Nacherben eingesetzt wurden. Als der Vater verstarb, legte das Nachlassgericht das Testament dahingehend aus, dass die Mutter Vollerbin und die Kinder Schlusserben seien und stellte einen entsprechenden Erbschein aus.
Schenkungsteuerfestsetzung und Abfindungszahlung
Die Mutter übertrug Grundbesitz an den Kläger und an einen seiner Brüder. Das Finanzamt setzte hierfür entsprechend Schenkungsteuer fest. Der von diesen Schenkungen nicht bedachte Bruder ließ den Erbschein nach dem Tod der Mutter durch das Nachlassgericht für kraftlos erklären. Er begründete dies damit, dass die Mutter lediglich Vorerbin gewesen sei und nahm seine beiden Brüder auf Rückauflassung von Anteilen am übertragenen Grundbesitz in Anspruch. Der Kläger schloss mit seinem Bruder im Berufungsverfahren einen Vergleich und bezahlte ihm eine Abfindung. Beim Finanzamt beantragte er, dass diese Abfindungszahlung die Schenkungsteuerfestsetzung mindern soll. Das Finanzamt lehnt dies ab, doch das FG Münster entschied zugunsten des Klägers.
FG Münster, Urteil v. 14.2.2019, 3 K 1237/17 Erb, veröffentlicht mit dem Newsletter des FG Münster v. 15.3.2019
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