5-jährige Behaltensfrist nach § 13a Abs. 5 ErbStG läuft nach dem Tod des Erben weiter
Die Erblasserin hatte von ihrer Mutter Anteile an einer GmbH geerbt, die wiederum auf die Kläger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergingen. Diese veräußerten die Anteile innerhalb von 5 Jahren nach dem Tod der Mutter der Erblasserin.
Das beklagte Finanzamt versagte im Rahmen der Erbschaftssteuerfestsetzung nach der Mutter der Erblasserin die Begünstigung nach § 13a ErbStG (Freibetrag und Bewertungsabschlag), weil die Behaltensfrist nicht eingehalten worden sei. Die Kläger sind demgegenüber der Auffassung, dass diese Frist allein den Erben als Erwerber treffe. Dies ergebe sich aus der Formulierung des § 13a Abs. 5 ErbStG, wonach „der Erwerber“ die Veräußerung vornehmen müsse. Nach dem Tod des Erwerbers sei auch der Zweck der Vorschrift, der in der Missbrauchsverhinderung liege, nicht mehr erfüllt.
Das Gericht wies die Klage ab. Das Gesetz enthalte keine ausdrückliche Regelung, dass die 5-jährige Frist vorzeitig durch den Tod des ersten Erwerbers ende. Zweck der Steuerbegünstigung sei die sachliche Fortführung des Betriebs. Die Behaltensfrist solle als Missbrauchsverhinderungsklausel zur Erfüllung dieses Zwecks beitragen. Vor diesem Hintergrund sei es unerheblich, ob der Erst- oder der Zweiterwerber eine schädliche Veräußerung vornehme. Das von den Klägern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernommene Vermögen sei mit der laufenden Frist „belastet“. Gegen den Gerichtsbescheid wurde beim BFH Revision eingelegt (II R 25/13).
FG Münster, Bescheid v. 12.6.2013, 3 K 204/11 Erb
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
455
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
291
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
283
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
185
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
156
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
142
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
141
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
137
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
132
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
123
-
Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
07.05.2026
-
Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
07.05.2026
-
Vollverzinsung verstößt nicht gegen das Unionsrecht
07.05.2026
-
Alle am 7.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
07.05.2026
-
Nichtigkeit von geschätzten Verwaltungsakten
06.05.2026
-
Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen
06.05.2026
-
Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz
04.05.2026
-
Zur sog. Doppelberichtigung ("Berichtigungssequenz") bei Insolvenzeröffnung
04.05.2026
-
Gemeinnützigkeit einer unternehmensverbundenen Stiftung
04.05.2026
-
Alle am 30.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.04.2026