Vorsteuerabzug aus Neubau einer Heizungsanlage

Die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei. Steuerfrei sind nach Auffassung der Finanzverwaltung auch Nebenleistungen wie etwa die Lieferung von Wärme durch den Vermieter. Diese Frage ist aber nicht endgültig geklärt.

Urteil des Niedersächsischen FG

Auch wenn Strom über eine Photovoltaikanlage vom Vermieter erzeugt und an die Mieter geliefert wird, handelt es sich dabei im Regelfall nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der steuerfreien Vermietung. Entscheidend ist, dass der Mieter die Möglichkeit hat, den Stromanbieter frei zu wählen (Niedersächsisches FG, Urteil v. 25.2.2021, 11 K 201/19, Revision beim BFH anhängig unter Az XI R 8/21).

Urteil des FG Münster

Das FG Münster hat entschieden, dass Energielieferungen, die ein Wohnungsvermieter an seine Wohnungsmieter in einem Fall erbringt, in dem die Energielieferungen über Mietnebenkostenabrechnungen gesondert für jeden Mieter abgerechnet werden und die Mieter den Energieverbrauch individuell regeln können, keine Nebenleistung zur steuerfreien Wohnungsvermietung, sondern eigenständige steuerpflichtige Leistungen sind. Es handelt sich um getrennte Leistungen, nämlich einerseits steuerfreie Vermietungsleistungen und andererseits steuerpflichtige Energielieferungen. Die Energielieferungen wurden im Streitfall gesondert abgerechnet über die Mietnebenkostenabrechnungen.

Das habe  zur  Folge – so das FG -, dass ein Vorsteuerabzug aus dem Neubau K einer Heizungsanlage und Warmwasseranlage nicht nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist (FG Münster, Gerichtsbescheid v. 6.4.2021, 5 3866/18 U, Revision beim BFH anhängig unter Az V R 15/21). Im Urteilsfall hat der Kläger auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und Vorsteuer von 5.483,01 EUR aus dem Neubau einer Heizungs- und Warmwasseranlage geltend gemacht.

Bescheide offenhalten

Entsprechende Bescheide sollten in vergleichbaren Fällen wegen der anhängigen Revisionen offengehalten werden.

Schlagworte zum Thema:  Vorsteuerabzug, Heizung, Umsatzsteuer