Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Münster Gerichtsbescheid vom 06.04.2021 - 5 K 3866/18 U

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Frage der Einordnung von Energielieferungen als unselbstständige Nebenleistungen zu umsatzsteuerfreien Vermietungsleistungen

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Im Streitfall liegen getrennte Leistungen, nämlich einerseits steuerfreie Vermietungsleistungen und andererseits steuerpflichtige Energielieferungen der Stpfl. vor. Der Umstand, dass getrennte, voneinander unabhängige Leistungen vorliegen, obwohl die Energielieferungen zunächst erst die Vermietung der Räumlichkeiten voraussetzt, wird auch dadurch deutlich, dass die Stpfl. im Hinblick auf den Bungalow Vermietungsleistungen erbracht hat, ohne gleichzeitig auch Energieleistungen zu erbringen.

2. Der Umstand, dass regelmäßig der Vermieter den Energieversorger auswählt und die Mieter an diese Auswahl gebunden sind, macht die Leistung nicht unselbstständig.

 

Normenkette

MwStSystRL Art. 1 Abs. 2 Unterabsatz 2; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

 

Tatbestand

Streitig ist für das Streitjahr 2016, ob Energielieferungen unselbstständige Nebenleistungen zu umsatzsteuerfreien Vermietungsleistungen darstellen mit der Folge, dass ein Vorsteuerabzug aus dem Neubau einer Heizungs- und Warmwasseranlage ausscheidet.

Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, vermietet ein Grundstück, auf dem sich ein Haupthaus, ein Garagenhaus, ein Bungalow, ein Bootsschuppen und ein Carport befinden. Das Haupthaus mit zwei Wohnungen war im Streitjahr vermietet. Das Garagenhaus wurde im Streitjahr zu Vermietungszwecken renoviert, eine Vermietung erfolgte ab März 2017. Der Bungalow war im Streitjahr ebenfalls zu Wohnzwecken vermietet. Der von der Klägerin beispielhaft vorgelegte Mietvertrag über die Wohnung im Erdgeschoss des Haupthauses mit den Mietern M1/M2 vom 01.05.2012 weist neben der Grundmiete Vorauszahlungen u. a. für Heizung und Warmwasser aus. Über die Vorauszahlungen musste nach dem Mietvertrag, auf den wegen der Einzelheiten verwiesen wird (Hefter Bl. 49 ff), jährlich abgerechnet werden. In § 11 Ziff. 10 des Mietvertrags („Zentrale Beheizung und Warmwasserversorgung”) wird auf §§ 7 und 8 Heizkostenverordnung sowie § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verwiesen. Die Mietentgelte und Nebenkosten für das Grundstück teilten sich insgesamt wie folgt auf:

1. Miete, Wohnung 1 im Haupthaus

Miete Januar – Dezember:

pro Monat 723,00 €

8.676,00 €

Nebenkosten Januar – September:

pro Monat 177,00 €

1.770,00 €

Oktober – Dezember

pro Monat 132,00 €

396,00 €

Heizung Oktober – Dezember

pro Monat brutto 45,00 €

135,00 €

Die Nebenkosten für Januar bis September teilten sich wie folgt auf:

45,00 €

Heizung und Warmwasser

132,00 €

übrige umgelegte Betriebskosten

2. Miete, Wohnung 2 im Haupthaus

Miete Januar – Dezember:

pro Monat 645,00 €

7.740,00 €

Garagenmiete Januar – Dezember:

pro Monat 30,00 €

360,00 €

Miete Schuppen Januar – Dezember:

pro Monat 30,00 €

360,00 €

Nebenkosten Januar – September:

pro Monat 160,00 €

1.440,00 €

Oktober – Dezember

pro Monat 90,00 €

270,00 €

Heizung Oktober – Dezember:

pro Monat brutto 70,00 €

210,00 €

Die Nebenkosten für Januar bis September teilten sich wie folgt auf:

pro Monat 70,00 €

für Heizung und Warmwasser

pro Monat 90,00 €

für übrige umgelegte Betriebskosten

3. Miete, Bungalow

Miete Januar – Dezember:

pro Monat 94,50 €

1.134,00 €

Nebenkosten Januar – Dezember:

pro Monat 30,00 €

360,00 €

Im Streitjahr 2016 installierte die Klägerin eine neue Kesselanlage und Heizung für die bestehenden Wohnungen mit Ausnahme der Wohnung im Bungalow, deren neue Heizungsanlage erst 2020 in Betrieb genommen wurde. Die Mieter erhielten die Möglichkeit, die individuellen Heizungs- und Wassertemperaturen zu regulieren und bei Beschwerden den Hersteller der Heizungsanlage direkt zu kontaktieren. Für jeden Mieter gab es Einzelzähler, die die individuellen Wärmemengen erfassten. Die Rechnung des Bauunternehmers (B-GmbH) an die Klägerin vom 11.10.2016 lautete auf insgesamt 37.382,30 € zuzüglich offen ausgewiesener Umsatzsteuer i.H.v. 7.102,64 €. Die Klägerin teilte den Rechnungsbetrag auf das Haupthaus (181 m²), das Garagenhaus (70 m²) und den Bungalow auf. Für das Haupthaus wurden Vorsteuern i.H.v. 2.309,85 € und für das Garagenhaus i.H.v. 3.173,16 € (insgesamt 5.483,01 €) ermittelt. Für den Bungalow wurden keine anteiligen Vorsteuern geltend gemacht. Die Rechnung der B-GmbH wurde von der Klägerin im November 2016 bezahlt.

Mit Schriftsatz vom 09.11.2016 an den Beklagten verzichtete die Klägerin auf die Kleinunternehmerregelung und teilte mit, dass sie ab Oktober 2016 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen abgebe. Es wird wegen der Einzelheiten auf den Schriftsatz der Klägerin verwiesen (Hefter Bl. 20). Am 11.11.2016 gab die Klägerin eine Umsatzsteuervoranmeldung ab, mit der sie Umsätze zu 19 % i.H.v. 96,00 € und Vorsteuern i.H.v. 5.503,45 € erklärte. Die Vorsteuern entfielen auf die für das Haupthaus und das Garagenhaus installierte Heizungs- und Warmwasseranlage (5.483,01 €) und aus den Gaslieferungen (20,44 €). Für November 2016 erklärte die Klägerin in ihrer Umsatzsteuervoranmeldung v...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    4.457
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.338
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    3.217
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.578
  • Betriebsbedarf
    2.566
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.513
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.493
  • Anzahlungen, geleistete
    2.479
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.366
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.313
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.268
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.261
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    2.233
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    2.216
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    2.154
  • Nachforderungszinsen
    2.107
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    2.103
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    2.100
  • Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird
    2.080
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    2.072
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
BFH-Kommentierung: Kein Vorsteuerabzug für neue Heizung bei steuerfreier Wohnraumvermietung
Heizkosten Scheine Taschenrechner Heizung
Bild: M_Sergej Toporkov/Fotolia

Unternehmer als Wohnungsvermieter können Vorsteuer nur dann abziehen, wenn kein direkter Zusammenhang zu einer steuerfreien Leistung besteht. 


BFH: Zum Vorsteuerabzug aus dem Neubau einer Heizungsanlage bei Wohnraumvermietung
Heizungsinstallateur
Bild: epr/VDZ

Schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat.


Gut gerüstet für das Financial Reporting: IFRS visuell
IFRS visuell
Bild: Haufe Shop

Orientierung durch klar strukturierte Darstellung: Der bewährte Band bietet einen leicht verständlichen Zugang zu den zunehmend komplexer werdenden Standards und ermöglicht eine vertiefende Einarbeitung in die IASB-Rechnungslegung.


BFH V R 15/21
BFH V R 15/21

  Entscheidungsstichwort (Thema) Wohnraumvermietung und Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage  Leitsatz (amtlich) Schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren