Stiefkind Betriebswirtschaftliche Auswertung
Chance für Steuerberater und Selbstständige
Beide, Berater und Mandanten, profitieren von einer besseren Nutzung der BWA durch Selbstständige und Geschäftsführung.
Selbstständige und Geschäftsführer
Ohne jegliche Mehrkosten können Unternehmer und Selbstständige auf ein Zahlenmaterial zugreifen, für das sie ihre Steuerberatung oder Buchhaltung schon bezahlt haben. Die Erstellung der BWA gehört zum Leistungsumfang der Kanzleien und basiert auf den Belegen, die zur Erstellung der Buchhaltung ohnehin erfasst werden. Warum also diese Vorteile ungenutzt liegen lassen?
Wer die BWA monatlich aufmerksam liest, kann sich in Minuten von auffälligen Werten über den Wertenachweis und Konten schnell bis zum Einzelbeleg durchfragen: Wenig Zeitbedarf mit einem Maximum an Wirkung.
Außerdem tritt man in Bankgesprächen professioneller auf, findet sich in Besprechungen und Gesellschafterversammlungen besser zurecht, spricht kompetenter mit der eigenen Steuerberatung und Buchhaltung und führt das eigene Unternehmen mit betriebswirtschaftlichem Sachverstand.
Warum also wird auf diese Vorteile so oft verzichtet? Warum werden diese Zahlen so wenig genutzt?
Steuerberaterinnen und Steuerberater
Eigentlich könnte es Steuerberatern egal sein, ob die BWA tatsächlich genutzt oder ungelesen abgelegt wird. Sie haben die Buchhaltung und den Jahresabschluss gemäß Recht und Gesetz professionell erstellt, den Mandanten die zu erwartende Steuerlast mitgeteilt, gegenüber dem Finanzamt und auch sonst die rechtlichen Bedingungen eingehalten und eine BWA ist nicht einmal ein rechtliches Erfordernis: Sie ist eine reine Serviceleistung. Warum also kümmern?
Betriebswirtschaftlich professionell aufgestellte Kanzleien wissen jedoch, dass die kompetente Nutzung der BWA durch Mandanten zu deren Unternehmenserfolg und damit indirekt auch zum Kanzleierfolg beiträgt.
Mandanten werden betriebswirtschaftlich stabilisiert und der Erfolg weiter gefördert. Mandantenabgänge werden reduziert und wachsende Firmenkunden generieren nicht zuletzt eigene Umsatzsteigerungen, selbst bei gleichbleibendem Kundenstamm.
Aber auch Mandantenbesprechungen werden mit einem informierten Gegenüber zeitsparender und effizienter verlaufen, und sie sind befriedigender, als wenn rudimentäre Grundlagen (oft zum wiederholten Mal) erklärt werden müssen.
Damit wird ein kompetenter Umgang mit der BWA für Mandanten und Steuerberater zu einem gleichermaßen profitablen Vorteil.
Ursachen
Viele Entscheider kommen nicht aus dem Rechnungswesen. Ingenieure, Juristen, Mediziner und andere fachfremde Führungskräfte können das nötige Wissen nicht mitbringen. Gleiches gilt für Kaufleute, die nach Ausbildung oder Studium einen anderen kaufmännischen Weg eingeschlagen haben, etwa in HR oder Marketing.
Zum einen werden die vielen Vorteile nicht ausreichend erkannt. Hinzu kommt die oft unbewusste Vorstellung, dass zur betriebswirtschaftlichen Nutzung der Zahlen die steuerrechtlichen Kenntnisse eines Steuerberaters nötig wären. Oder dass „die Buchhaltung“ per se ein Buch mit 7 Siegeln sei, das man nicht verstehen könne. Die Erkenntnis, dass dem nicht so ist, ist ein wichtiger Schritt zur Lösung.
Lösungen
Unternehmen
Erster Schritt für Mandanten ist die Einsicht, dass in diesen Zahlen tatsächlich wertvolle Informationen liegen, die sie im Tagesgeschäft gewinnbringend nutzen und so den Unternehmenserfolg steigern können.
Zweitens muss klar sein, dass man eben nicht Rechnungswesen-Profi werden muss, um professionell mit den Auswertungen zu arbeiten. Stattdessen wird ein kaufmännisches Grundverständnis dessen benötigt, was rein betriebswirtschaftlich in der Buchhaltung geschieht. Für die steuerliche und handelsrechtliche Beratung steht schließlich die Steuerberatung zur Verfügung.
Und dieses Wissen ist ungleich einfacher zu erwerben, als die komplexen Vorschriften des Steuerrechts.
Steuerberatungskanzleien
Eine gewisse Hartnäckigkeit und positive Ermutigung gegenüber Mandanten ist vonnöten. Nicht alle Mandanten werden sich überzeugen lassen, aber vorschnell aufgeben sollte man auch nicht. Immerhin können schon kleine Schritte erste Erfolge zeigen, z. B. der Ausdruck einer Branchen-Vergleichs-BWA, die auf Auffälligkeiten hinweist, oder eine genauere Analyse der in den „Sonstigen Aufwendungen“ versteckten Belege.
Motivierend für Kanzleien sollte auch wirken, dass sich absehbar der Anteil des Buchhaltungsgeschäfts schon in wenigen Jahren massiv verringern wird und neue Geschäftsfelder, etwa die betriebswirtschaftliche Beratung, hinzukommen müssen. Die Nutzung der BWA ist ein erster Einstieg.
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
6.481
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
5.638
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.5252
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
718
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
700
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
625
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
611
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
57925
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
571
-
Abzug Arbeitszimmer 2020 und 2021 prüfen
551
-
VG Schleswig bestätigt: Versäumte Endabrechnungsfrist kostet Neustarthilfe
21.01.2026
-
Fristversäumnis bei Neustarthilfe führt zu Rückforderung
14.01.2026
-
Unfall mit dem Betriebs-PKW auf einer Privatfahrt
13.01.2026
-
VG Köln hält Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfen für EU-rechtswidrig
07.01.2026
-
Übergang des Wohnförderkontos bei vorheriger Aufgabe der Selbstnutzung
02.01.2026
-
Ermäßigter Steuersatz bei Betriebsaufgabe trotz Bildung einer § 6b-Rücklage
30.12.2025
-
Verfahrensrechtliche Möglichkeiten bei einem verfristeten Einspruch
29.12.2025
-
Private Fremdwährungskonten: Was seit 2025 steuerlich gilt
29.12.2025
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
22.12.2025
-
Unternehmensrestrukturierungen während Corona-Hilfe-Schlussabrechnungen
17.12.2025