Zumindest höheren Grundfreibetrag mittragen

Ende November landet der Bund-Länder-Streit über die Mini-Steuerreform im Vermittlungsausschuss. Ein höherer Grundfreibetrag wird wohl kommen, der Rest ist strittig.

Die von SPD und Grünen geführten Länder tragen grundsätzlich eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages mit, lehnen weitergehende Entlastungspläne der Koalition aber nach wie vor ab. Das zeichnet sich nach einer dpa-Umfrage von Dienstag ab. Danach fordern rot-grüne Regierungen weiter eine Gegenfinanzierung. Sie sehen keinen Raum für Steuersenkungen über einen verfassungsrechtlich gebotenen höheren Grundfreibetrag hinaus. Einige Länder warten noch ab.

Nach dem neuen Existenzminimumbericht, der nach bisherigen Plänen an diesem Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll, muss der steuerliche Grundfreibetrag in zwei Stufen bis 2014 um insgesamt 348 Euro auf dann 8.352 Euro im Jahr angehoben werden. Die Entlastung könnte sich 2014 auf 70 Euro im Jahr für Alleinverdiener summieren.

Die Anhebung ist Teil der Gesetzespläne von Union und FDP zum Abbau der "kalten Progression", die als Ursache heimlicher Steuererhöhungen im Zuge von Preissteigerungen gilt. Die schwarz-gelben Entlastungspläne im Umfang von 6,1 Milliarden Euro, die neben dem höheren Freibetrag Änderungen beim Einkommensteuertarif vorsehen, werden von SPD und Grünen im Bundesrat blockiert. Am 21. November soll im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Länderkammer eine Lösung ausgelotet werden, ebenso für andere Streitthemen.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) erklärte: "Wenn der Existenzminimumbericht einen höheren Grundfreibetrag erfordert, muss er erhöht werden." Aber auch dafür gelte: Jeder Einnahmeverzicht, der nicht von Großverdienern gegenfinanziert werde, reiße Löcher. "Wenn die Erhöhung des Grundfreibetrags keine Mogelpackung sein soll, muss sie von den Großverdienern mit mehr Steuern aufgefangen werden."

Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) nannte die wohl zwingend nötige Erhöhung des Grundfreibetrags richtig und wichtig. "Aber wenn man die Schuldenbremse ernst nimmt, bleibt kein Raum mehr für allgemeine Steuerentlastungen für die letzten FDP-Wähler und so einen Unfug wie das CSU-Betreuungsgeld."

Rheinland-Pfalz hält die Anhebung grundsätzlich für in Ordnung, wartet aber ab. «Wenn das Existenzminimum so festgestellt wird und das Hand und Fuß hat, gibt es gegen diese Sache keine Kritik», hieß es im Finanzministeriums. "Die Frage ist, wie es umgesetzt wird." Auch Schleswig-Holstein will den Kabinettsbeschluss abwarten. Der Thüringer CDU-Finanzminister Wolfgang Voß hat Mindereinnahmen durch einen höheren Grundfreibetrag bereits eingeplant.

dpa