Untersuchung zu Alternativen zum Ehegattensplitting
"Wenn man die Mehreinnahmen in den Ausbau und die qualitative Verbesserung von Kitas und Ganztagsschulen investiert, würde dies vor allem Familien mit Kindern - ob mit oder ohne Trauschein - zugutekommen. Belastet würden vor allem besserverdienende Ehepaare mit ungleich hohem Einkommen", sagt DIW-Ökonomin Katharina Wrohlich, die die Studie zusammen mit Stefan Bach, Björn Fischer und Peter Haan durchgeführt hat. Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde auch spürbare Beschäftigungseffekte auslösen, da es die Arbeitsanreize für verheiratete Frauen erhöht. Daraus würden zusätzliche Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen entstehen.
Das Ehegattensplitting wird seit längerer Zeit kontrovers diskutiert
Kritisiert wird vor allem, dass der Status Quo in erster Linie Alleinverdiener-Ehepaare mit hohen Einkommen begünstigt und sich negativ auf die Arbeitsanreize von Zweitverdienern - in der Regel Frauen - auswirkt. Für eines der zahlreichen Reformmodelle, eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag, hat das DIW Berlin nun die Aufkommens-, Verteilungs- und Arbeitsangebotswirkungen berechnet.
Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag
Bei einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag werden beide Partner getrennt zur Einkommensteuer veranlagt. Hat einer von ihnen kein zu versteuerndes Einkommen oder liegt dieses unter dem Grundfreibetrag, so kann der andere den zweiten Grundfreibetrag beziehungsweise den nicht ausgeschöpften Teil davon von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Dadurch entspreche dieses Modell den verfassungsrechtlichen Anforderungen, dass Unterhaltsleistungen zwischen den Partnern zumindest bis zur Höhe des Existenzminimums steuerlich berücksichtigt werden müssen.
Übergangsregelungen mindern die Mehreinnahmen, aber auch die Arbeitsanreize
Bei einer Einführung dieses Modells ohne Übergangsregelungen stiegen die Steuereinnahmen um 15,4 Milliarden EUR jährlich. Die unteren Einkommensdezile würden nur geringfügig, die oberen drei Dezile dagegen durch den Wegfall des Splittingvorteils mit jeweils 3 bis 4 Milliarden EUR pro Jahr belastet. Im Durchschnitt würde ein Ehepaar mit rund 900 EUR pro Jahr belastet, was knapp 2 % des durchschnittlichen Nettohaushaltseinkommens entspreche. Mit höherem Einkommen steigtedie Belastung deutlich an. Im obersten Dezil sinke sie wieder, weil dort der Splittingvorteil geringer ist.
Mehr Infomationen hierzu auf der Homepage des DIW Berlin
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
555
-
E-Rechnung
4119
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
4114
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
2853
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
265
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
222459
-
Steuersenkung für Diesel und Benzin
206
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
203
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
196
-
Außenprüfungsordnung in Kraft getreten
192
-
Bundesrat fordert Steuerbefreiung für Scheidungsimmobilien
30.09.2026
-
Was eine Besteuerung von Kryptowerten nach § 20 EStG praktisch bedeutet
29.09.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
25.09.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
24.09.2026
-
Steuersenkung für Diesel und Benzin
21.09.2026
-
BStBK und DStV fordern praxistaugliche Regeln für KMU
18.09.2026
-
Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen
16.09.2026
-
Digitale Bezahlmöglichkeit soll angeboten werden müssen
11.09.20261
-
Außenprüfungsordnung in Kraft getreten
10.09.2026
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
09.09.2026