Bis auf die LINKEN wollen alle Parteien den derzeitigen Körperschaftsteuersatz von 15% auch in Zukunft beibehalten. Die LINKEN fordern als einzige Partei die Erhöhung des KSt-Satzes auf 25%.

Bei der Besteuerung von Dividenden gehen die Forderungen weit auseinander. Während die FDP ausdrücklich die Beibehaltung der Abgeltungsteuer als Erfolgsmodell fordert, plädieren GRÜNE und LINKE für eine Abschaffung und eine progressive Besteuerung der Dividenden mit dem normalen ESt-Tarif. Die SPD fordert dagegen zunächst eine Anhebung des derzeitigen Abgeltungssteuersatzes von 25% auf 32%. Für eine vollständige Abschaffung der Abgeltungsteuer tritt die SPD ein, wenn eine Prüfung ergibt, dass das Steueraufkommen bei individueller Besteuerung höher wäre.

In der Grafik (s. oben links) sind sowohl die Thesaurierungsbelastung auf Ebene der Kapitalgesellschaft sowie die Ausschüttungsbelastung auf Ebene des Anteilseigners als auch die Gesamtbelastung der verschiedenen Parteienkonzepte im Vergleich zur derzeitigen Steuerbelastung dargestellt.

Die Thesaurierungsbelastung einer Kapitalgesellschaft setzt sich in den folgenden Berechnungen aus der Gewerbesteuer, der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag der Kapitalgesellschaft zusammen. Bei einer Personengesellschaft umfasst die Thesaurierungsbelastung die Gewerbesteuer der Personengesellschaft sowie die Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag der Gesellschafter.

Die Ausschüttungsbelastung einer Kapital- bzw. Personengesellschaft stellt die Steuerbelastung dar, die beim Anteilseigner im Fall der Ausschüttung bzw. Entnahme entsteht. Die Ausschüttungsbelastung setzt sich in den folgenden Berechnungen aus der Einkommensteuer (Spitzensteuersatz des ESt-Tarifs bzw. des Abgeltungssteuersatzes) und dem Solidaritätszuschlag des Gesellschafters zusammen.

Die Steuerbelastungen beziehen sich dabei auf einen Gewinn von 100 vor Abzug von Steuern. Bei den Berechnungen wird ein Gewerbesteuerhebesatz von 400% unterstellt.

  • Die Berechnung zeigt, dass die Steuerbelastungen auf Ebene der Kapitalgesellschaft nach den meisten steuerlichen Wahlkampfkonzepten unverändert bleiben.

  • Nur der Vorschlag der LINKEN, den Körperschaftsteuersatz auf 25% anzuheben, lässt die derzeitige Thesaurierungsbelastung auf Ebene der Kapitalgesellschaft von 29,83% auf 40,38% ansteigen.

Vergleicht man die Ausschüttungsbelastungen, die auf Ebene der natürlichen Personen aus Gewinnausschüttungen resultieren, ergeben sich interessante Effekte:

Bisher - und damit nach dem Konzept der CDU/CSU und FDP – fällt auf Dividenden im Fall der Anwendung der Abgeltungsteuer mit dem Steuersatz von 25% mit 18,50% des Vorsteuergewinns eine annähernd gleiche Ausschüttungsbelastung wie im Fall des 42%-igen Einkommensteuersatzes unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens, bei dem es zu einer Ausschüttungsbelastung von 18,65% des Vorsteuergewinns kommt. Gleiches gilt für die Gesamtbelastungen die mit 48,33% bzw. 48,48% zu annähernd gleichen Belastungen führen. Kommt dagegen der derzeitige einkommensteuerliche Spitzensteuersatz von 45% zur Anwendung, liegt die Ausschüttungsbelastung mit 19,99% bereits heute um ca. 1,49 Prozentpunkte über der Abgeltungsteuerbelastung.

  • Erhöht sich - wie von SPD und GRÜNEN geplant - der einkommensteuerliche Spitzensteuersatz auf 49%, steigt die Ausschüttungsbelastung auf 21,76% des Vorsteuergewinns an.

  • Geht es nach LINKEN, die zunächst einen einkommensteuerlichen Spitzensatz von 53% fordern, kommt es zwar nur zu einer Steigerung der Ausschüttungsbelastung auf 20,00% des Vorsteuergewinns. Die geringere auf den Vorsteuergewinn bezogene Ausschüttungsbelastung ist allerdings darauf zurückzuführen, dass sich der ausschüttbare Gewinn der Kapitalgesellschaft durch die höhere Körperschaftsteuerbelastung um 10 Prozentpunkte mindert. Legt man den neuen einkommensteuerlichen Spitzensteuersatz der LINKEN in Höhe von 75% zu Grunde, ergibt sich eine Ausschüttungsbelastung von 28,3%. Dadurch erhöht sich die Gesamtbelastung auf 68,68%.

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Schlagworte zum Thema:  Bundestagswahl, Steueränderungen