Steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierung
Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor. Gefördert werden Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Dies ist durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen.
Sanierungskosten steuerlich absetzen
Steuerpflichtige können jährlich zehn Prozent der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass sie ihre Gebäude vermieten oder verpachten, also damit Einkünfte erzielen.
Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Neben den steuerlichen Anreizen ist im Energiekonzept auch eine Aufstockung der Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorgesehen.
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