Entwurf für ein Standortfördergesetz im Überblick
Schwerpunkt des Gesetzes bilden Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Unternehmen und für einen wettbewerbsfähigeren Finanzstandort. Dies sind insbesondere:
- Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für kleine Unternehmen und Start-ups,
- Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur,
- Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie im Finanzmarktbereich, ohne das Verbraucherschutzniveau abzusenken, insbesondere Verschlankung aufsichtlicher Prozesse bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sowie
- standortfreundliche Implementierung von kapitalmarktrechtlichen EU-Rechtsakten (insbesondere Listing Act, ESAP, MIFIR Review).
Das Gesetz ist mit 62 Artikeln sehr umfangreich. Hervorzuheben sind aus steuerlicher Sicht
- Art. 27 mit der Änderung des Investmentsteuergesetzes und
- Art. 28 mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes.
Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 6b Abs. 10 EStG: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Personenunternehmen
Die Möglichkeit zur Übertragung von stillen Reserven aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in § 6b Abs. 10 EStG (sog. Roll-Over) soll von 500.000 EUR auf 2 Mio. EUR erhöht werden. Diese Erhöhung soll vorgenommen werden, um größere Spielräume für betriebliche Reinvestitionen zu schaffen.
Diese Änderung soll erstmals auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften anzuwenden sein, die in nach dem Tag nach der Verkündung beginnenden Wirtschaftsjahren entstanden sind.
§ 3 Nr. 70 EStG: Veraltete Vorschrift für REIT-AGs
§ 3 Nr. 70 EStG soll gestrichen werden. Zweck der Vorschrift war es, im Rahmen der gesetzlichen Einführung der REITG-AG temporäre Anreize für eine Übertragung von Immobilienvermögen auf einen REIT zu schaffen, um das Entstehen von neuen REIT-AGs zu erleichtern. Da die Regelungen für Sachverhalte ab dem Jahr 2010 keine Anwendung mehr finden, sollen sie ersatzlos entfallen.
Änderung des Investmentsteuergesetzes
Um einen attraktiven und verlässlichen Investitionsrahmen für die Investition von Investmentfonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur zu schaffen, sollen Änderungen des Investmentsteuergesetzes vorgenommen werden. Der Entwurf sieht vor, die Investitionsmöglichkeiten von Fonds wesentlich zu erweitern, z. B. durch grundsätzlich unbegrenzte Investitionen in gewerbliche Personengesellschaften oder in alle Arten von anderen Fonds wie European Long Term Investment Funds (ELTIF). Dies soll sowohl den finanzierten Unternehmen als auch den Anlegern zugute kommen, die in wichtige Transformations- und Infrastrukturprojekte investieren wollen.
Um Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen zu vermeiden, die erneuerbare Energien erzeugen oder andere Infrastrukturprojekte betreiben, sollen die Einkünfte von Investmentfonds aus derartigen Einkunftsquellen generell der Besteuerung unterworfen werden. Dies bedeutet, dass die derzeit bestehenden Steuerbefreiungsmöglichkeiten insoweit abgeschafft werden. Mit Blick auf die Ermöglichung gewerblicher Tätigkeiten durch Fonds sollen die vorgenommenen Erleichterungen als abschließend zu betrachten sein.
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