Soli gilt bis 2019
"Der Soli ist mit dem Solidarpakt verbunden, und der gilt bis 2019", stellte Schäuble in der "Welt am Sonntag" klar. "Diese Einnahmen sind auch in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt, die Union und FDP gemeinsam verabschiedet haben." Was nach 2019 sei, werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Vor kurzem hatte FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle verlangt, den Solidaritätszuschlag nach der Wahl so schnell wie möglich zu verringern. Abgeschafft werden solle der Zuschlag 2019, wenn der Solidarpakt auslaufe.
FDP-Bundesvize Holger Zastrow befeuerte die Debatte um den Soli am Samstag mit der Forderung nach einer Absenkung schon 2014. "Das könnte unser Entlastungsversprechen zum 1.1.2014 sein", sagte er beim Landesparteitag der Sachsen-FDP in Neukieritzsch (Landkreis Leipzig). Zastrow schlug vor, zunächst Menschen mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 5.500 Euro von der Zahlung des Soli zu befreien. Das entspreche den sechs Milliarden Euro, die zur Abschaffung der kalten Progression eingeplant gewesen seien.
Der Solidaritätsbeitrag wurde nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Die seit Juli 1991 zunächst für nur ein Jahr erhobene Steuer von 3,75 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sollte den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern finanzieren.
Um Lücken im Bundeshaushalt zu stopfen, führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 wieder ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der "Soli" bundeseinheitlich bei 5,5 Prozent. Derzeit bringt er dem Bund jährlich rund 12 Milliarden Euro ein.
Die FDP hatte eine Verringerung des Soli bereits wiederholt als Alternative zu Steuersenkungen ins Gespräch gebracht. Vor allem bei den ostdeutschen Landesregierungen stoßen solche Überlegungen auf vehementen Widerstand.
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