Reisebranche wegen Gewerbesteuernachzahlungen in Aufruhr
Die Mehrheit der Veranstalter hat gegen entsprechende Steuerbescheide Einspruch eingelegt, wie aus einer Umfrage des Branchenverbandes DRV unter Reiseveranstaltern hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Aus Sicht der Branche drängt die Zeit. Die Politik müsse handeln, bevor noch mehr Steuerforderungen aufliefen, forderte DRV-Präsident Norbert Fiebig.
Veranstalter-Reisen könnten teurer werden
Die Mehrbelastungen für die Branche schätzt der DRV auf 230 Mio. EUR im Jahr. "Rückwirkend sind schon deutlich mehr als 1,4 Mrd. EUR mögliche Steuernachforderungen aufgelaufen", erläuterte Fiebig. Entweder werde Reisen teurer, oder die Unternehmen müssten dies tragen. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen dürfte das hart treffen.
Zahlungen für Hotelkontingente
Seit dem Jahr 2008 werden bei der Berechnung der Gewerbesteuer auch Pacht- und Mietzahlungen sowie Leasinggebühren für "unbewegliche Anlagegüter" - also Betriebsgebäude - berücksichtigt. Aus Sicht der Finanzverwaltung müssen aber auch die Zahlungen für Hotelkontingente, die Reiseveranstalter weltweit für ihre Pauschalreisen einkaufen, bei der Berechnung der Gewerbesteuer hinzugerechnet werden. "Durch die Praxis der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen ist faktisch eine Urlaubssteuer entstanden – und die muss weg", forderte Fiebig.
BFH-Entscheidung noch in weiter Ferne
Bis zu einer Entscheidung des BFH dürften jedoch noch Jahre vergehen, in denen Touristiker vorsorglich Millionen für Steuernachforderungen zurückstellen müssten, argumentierte Fiebig "Einige Geschäfte werden ins Ausland verlegt, andere werden aufgeben müssen". Die Politik müsse jetzt endlich handeln. Das Problem sei seit 4 Jahren bekannt.
2.500 Reiseveranstalter betroffen
Betroffen sind den Angaben zufolge etwa 2.500 Reiseveranstalter sowie jeder vierte Busreiseanbieter. Nach einer nicht repräsentativen Erhebung des DRV, an der sich im Dezember und Januar 160 Veranstalter beteiligten, haben 78 % der Betroffenen Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Davon ging die Mehrheit (55 %) aber auf Nummer sicher und zahlte unter Vorbehalt.
FG Münster hat im Jahr 2016 entschieden
Nach einer Entscheidung des FG Münster (Urteil v. 4.2.2016, 9 K 1472/13 G, Haufe Index 9395747) enthält die Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern an Reiseveranstalter regelmäßig auch anteilig Mieten, die hinzuzurechnen sind. Die gezahlten Entgelte sind im Schätzwege aufzuteilen (Az beim BFH: I R 28/16). Eine mündliche Verhandlung vor dem obersten deutschen Steuergericht ist bislang noch nicht terminiert.
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