
Wie ist der Stand aktueller Gesetzgebungsverfahren im Steuerrecht? Was wurde bereits umgesetzt und was kommt noch? Hier finden Sie einen Überblick über alle wichtigen Steuerreformen.
Jahressteuergesetz 2022
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sollen u. a. weitere Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.
Der Gesetzgebungsbedarf wird beim Jahressteuergesetz 2022 insbesondere mit Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages begründet.
Notwendig seien auch Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH. Darüber hinaus bestehe unvermeidlicher redaktioneller und technischer Regelungsbedarf. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
28. Juli 2022 | BMF Referentenentwurf |
14. September 2022 | Kabinettsbeschluss Regierungsentwurf |
2. Dezember 2022 | Verabschiedung Bundestag |
16 Dezember 2022 | Zustimmung Bundesrat |
20. Dezember 2022 | Verkündung |
Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unsere News "Jahressteuergesetz 2022"
Beschleunigung von Außenprüfungen und Umsetzung der DAC 7
Das Gesetz mit dem sperrigen Titel "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts" verfolgt gleich mehrere Anliegen:
- Durch viele Änderungen in der Abgabenordnung sollen Außenprüfungen beschleunigt werden.
- Für die Regelung der Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber soll ein neues Stammgesetz "Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen" (PMAustG) geschaffen werden.
- Der automatischen Informationsaustausch soll durch Änderungen im EU-Amtshilfegesetz verbessert werden.
12. Juli 2022 | Referentenentwurf |
24. August 2022 | Kabinettsbeschluss Regierungsentwurf |
10. November 2022 | Verabschiedung Bundestag |
16. Dezember 2022 | Zustimmung Bundesrat |
28. Dezember 2022 | Verkündung |
Weitere Informationen zu den Änderungen bieten unsere News
- "Beschleunigung von Außenprüfungen und Umsetzung der DAC 7"
- "Modernisierung der Außenprüfung ab 1.1.2023 und 1.1.2025"
- "Kritik an der geplanten Modernisierung der Außenprüfung"
Inflationsausgleichsgesetz
Der Bundesrat hat dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt, in dem die Absenkung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2023 und 2024 und die Erhöhung des Kindergelds vorgesehen ist.
10. August 2022 | Eckpunktepapier |
8. September 2022 | Referentenentwurf des BMF |
14. September 2022 | Kabinettsbeschluss Regierungsentwurf |
2. Novenber 2022 | Veröffentlichung 5. Steuerprogressionsbericht und 14. Existenzminimumbericht |
10. Novenber 2022 | Verabschiedung Bundestag |
25. Novenber 2022 | Zustimmung Bundesrat |
13. Dezember 2022 | Verkündung |
Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unsere News "Inflationsausgleichsgesetz"
Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Der Bundesrat hat dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zugestimmt. Geregelt ist darin auch, dass Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, im Jahr 2023 weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.
24. Januar .2022 | |
14. September 2022 | Kabinettsbeschluss Regierungsentwurf |
22. September 2022 | Verabschiedung Bundestag |
7. Oktober 2022 | Zustimmung Bundesrat |
28. Oktober 2022 | Verkündung |
Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unsere News " Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gastronomie auch in 2023"
Steuerentlastungsgesetz 2022
Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde am 27.5.22022 verkündet. Damit soll auf Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich reagiert werden. Im Gesetzgebungsverfahren wurden noch Maßnahmen mit einmaligen Zahlungen aus dem zweiten Entlastungspaket der Bundesregierung ergänzt. Angehoben werden rückwirkend zum Jahresbeginn
- die Entfernungspauschale,
- der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und
- der Grundfreibetrag.
Einmalig gezahlt wird außerdem
- eine Energiepreispauschale und ein
- Kinderbonus.
3. März 2022 | Referentenentwurf |
16. März 2022 | 1. Kabinettsbeschluss |
27. April 2022 | 2. Kabinettsbeschluss (zusätzliche Entlastungen) |
12. Mai 2022 | Verabschiedung Bundestag |
20. Mai 2022 | Zustimmung Bundesrat |
27. Mai 2022 | Verkündung |
Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unsere News "Steuerentlastungsgesetz 2022"
Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
Im Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung wird die vom Bundesverfassungsgericht geforderte rückwirkende Neuregelung des Zinssatzes bei Zinsen nach § 233a AO geregelt. Der Zinssatz für Zinsen nach § 233a AO wird für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt und damit an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst.
22. Februar 2022 | Referentenentwurf |
30. März 2022 | Kabinettsbeschluss |
23. Juni 2022 | Verabschiedung Bundestag |
8. Juli 2022 | Verabschiedung Bundesrat |
21. Juli 2022 | Verkündung |
Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unsere News "Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO"
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Mit dem Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) sollen zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen unter anderem mit dem Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten, der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen gesetzt werden. Außerdem können Pflegekräfte einen höheren steuerfreien Corona-Bonus erhalten. Die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen werden noch einmal verlängert.
3. Februar 2022 | Referentenentwurf |
16. Februar 2022 | Kabinettsbeschluss |
19. Mai 2022 | Verabschiedung Bundestag |
10. Juni 2022 | Verabschiedung Bundesrat |
22. Juni 2022 | Verkündung |
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Weitere Informationen zu den Änderungen durch dieses Gesetz bietet unsere News "Viertes Corona-Steuerhilfegesetz"
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