Reformen-Cockpit Steuern

Wie ist der Stand aktueller Gesetzgebungsverfahren im Steuerrecht? Was wurde bereits umgesetzt und was kommt noch? Hier finden Sie einen Überblick über alle wichtigen Steuerreformen.

Jahressteuergesetz 2022

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sollen u. a. weitere Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.

Der Gesetzgebungsbedarf wird beim Jahressteuergesetz 2022 insbesondere mit Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrages begründet.

Notwendig seien auch Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH. Darüber hinaus bestehe unvermeidlicher redaktioneller und technischer Regelungsbedarf. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.

Jahressteuergesetz 2022

28. Juli 2022

BMF Referentenentwurf

14. September 2022

Kabinettsbeschluss Regierungsentwurf

2. Dezember 2022

Verabschiedung Bundestag

16 Dezember 2022

Zustimmung Bundesrat

20. Dezember 2022

Verkündung

Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unsere News "Jahressteuergesetz 2022"

Beschleunigung von Außenprüfungen und Umsetzung der DAC 7

Das Gesetz mit dem sperrigen Titel "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts" verfolgt gleich mehrere Anliegen:

  1. Durch viele Änderungen in der Abgabenordnung sollen Außenprüfungen beschleunigt werden.
  2. Für die Regelung der Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber soll ein neues Stammgesetz "Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen" (PMAustG) geschaffen werden.
  3. Der automatischen Informationsaustausch soll durch Änderungen im EU-Amtshilfegesetz verbessert werden.

12. Juli 2022

Referentenentwurf

24. August 2022

Kabinettsbeschluss Regierungsentwurf

10. November 2022

Verabschiedung Bundestag

16. Dezember 2022

Zustimmung Bundesrat

28. Dezember 2022

Verkündung

Weitere Informationen zu den Änderungen bieten unsere News

Inflationsausgleichsgesetz

Der Bundesrat hat dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt, in dem die Absenkung des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2023 und 2024 und die Erhöhung des Kindergelds vorgesehen ist.

Gesetz zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen - Inflationsausgleichsgesetz - InflAusG

10. August 2022

Eckpunktepapier

8. September 2022

Referentenentwurf des BMF

14. September 2022

Kabinettsbeschluss Regierungsentwurf

2. Novenber 2022

Veröffentlichung 5. Steuerprogressionsbericht und 14. Existenzminimumbericht

10. Novenber 2022

Verabschiedung Bundestag

25. Novenber 2022

Zustimmung Bundesrat

13. Dezember 2022

Verkündung

Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unsere News "Inflationsausgleichsgesetz"

Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Der Bundesrat hat dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zugestimmt. Geregelt ist darin auch, dass Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, im Jahr 2023 weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

24. Januar .2022

BMF Referentenentwurf

14. September 2022

Kabinettsbeschluss Regierungsentwurf

22. September 2022

Verabschiedung Bundestag

7. Oktober 2022

Zustimmung Bundesrat

28. Oktober 2022

Verkündung

Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unsere News " Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gastronomie auch in 2023"

Steuerentlastungsgesetz 2022

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde am 27.5.22022 verkündet. Damit soll auf Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich reagiert werden. Im Gesetzgebungsverfahren wurden noch Maßnahmen mit einmaligen Zahlungen aus dem zweiten Entlastungspaket der Bundesregierung ergänzt. Angehoben werden rückwirkend zum Jahresbeginn

  • die Entfernungspauschale,
  • der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und
  • der Grundfreibetrag.

Einmalig gezahlt wird außerdem

  • eine Energiepreispauschale und ein
  • Kinderbonus.

3. März 2022

Referentenentwurf

16. März 2022

1. Kabinettsbeschluss

27. April 2022

2. Kabinettsbeschluss (zusätzliche Entlastungen)

12. Mai 2022

Verabschiedung Bundestag

20. Mai 2022

Zustimmung Bundesrat

27. Mai 2022

Verkündung

Steuerentlastungsgesetz 2022

Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unsere News "Steuerentlastungsgesetz 2022"

Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO

Im Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung wird die vom Bundesverfassungsgericht geforderte rückwirkende Neuregelung des Zinssatzes bei Zinsen nach § 233a AO geregelt. Der Zinssatz für Zinsen nach § 233a AO wird für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt und damit an die verfassungsrechtlichen Vorgaben angepasst.

22. Februar 2022

Referentenentwurf

30. März 2022

Kabinettsbeschluss

23. Juni 2022

Verabschiedung Bundestag

8. Juli 2022

Verabschiedung Bundesrat

21. Juli 2022

Verkündung

Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Weitere Informationen zu den Änderungen bietet unsere News "Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO"

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Mit dem Vierten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) sollen zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen unter anderem mit dem Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten, der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen gesetzt werden. Außerdem können Pflegekräfte einen höheren steuerfreien Corona-Bonus erhalten. Die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen werden noch einmal verlängert.

3. Februar 2022

Referentenentwurf

16. Februar 2022

Kabinettsbeschluss

19. Mai 2022

Verabschiedung Bundestag

10. Juni 2022

Verabschiedung Bundesrat

22. Juni 2022

Verkündung

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

Weitere Informationen zu den Änderungen durch dieses Gesetz bietet unsere News "Viertes Corona-Steuerhilfegesetz"

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