Grundsteuer ab 2025 in Berlin

Das hat der Senat am 14.5.2024 mit dem Entwurf zur 2. Änderung des Haushaltsgesetzes 2024/2025 beschlossen. Mit einem Hebesatz von 470 Prozent soll der aufkommensneutrale Zielwert für das Jahr 2025 in Höhe von 880 Mio. EUR erreicht und die Bürger nicht stärker belastet werden.
Keine Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke
Der Hebesatz für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) wird auf 0 Prozent herabgesetzt (dadurch soll der unverhältnismäßig große Verwaltungsaufwand reduziert werden). Kleingärten, deren Gartenhäuschen eine überdachte Fläche von 24 m2 nicht übersteigen, werden nach der Grundsteuer A besteuert und können daher ebenfalls von dieser Änderung profitieren. Damit setzt die Änderung auch ein wichtiges Zeichen zugunsten der Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner.
Der Senator für Finanzen Stefan Evers: "Wir haben versprochen, dass Berlin sich durch die Reform der Grundsteuer nicht bereichern wird. Das Wohnen soll im Durchschnitt in Berlin nicht teurer werden. Wir halten Wort. In einem ersten Schritt haben wir im Senat bereits die sogenannten Messzahlen per Gesetzesänderung angepasst. Mit der Beinah-Halbierung des Hebesatzes schließen wir die Grundsteuerreform ab."
Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beratung zugeleitet.
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