Bundestag

BEPS-MLI-Anwendungsgesetz


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Der Bundestag hat am 16.5.2024 das Gesetz zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 und zu weiteren Maßnahmen verabschiedet.

Darin enthalten ist in der Hauptsache die Schaffung des neuen BEPS-MLI-Anwendungsgesetzes, das der Anwendung des mehrseitigen Übereinkommens vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) dient. Darin wird die Modifikation von bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten im Zuge der BEPS-MLI-Umsetzung geregelt.

Rechtsfolgen des BEPS-MLI

Die Rechtsfolgen des BEPS-MLI für ein erfasstes Steuerabkommen ergeben sich jeweils aus dem Abgleich der Listen der verbindlichen Auswahlentscheidungen und Vorbehaltserklärungen der Bundesrepublik Deutschland und des anderen Vertragsstaats eines erfassten Steuerabkommens.

Diese sog. "Matchings" sollen durch das Gesetz rechtssicher konkretisiert und transparent gemacht werden. Die sich durch dieses Gesetz ergebenden Modifikationen finden entsprechend der Zielsetzung des BEPS-MLI neben den bestehenden Steuerabkommen Anwendung, wobei dieses Gesetz jeweils einen etwaigen Vorrang der BEPS-MLI-Regelung konkret benennt, soweit die Regelungsbereiche eines erfassten Steuerabkommens und einer BEPS-MLI-Vorschrift sich überschneiden.

Arbeitshilfen des BMF angekündigt

Das BMF hat dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vor der Befassung mit diesem Gesetz einen Bericht zukommen lassen, der sog. "Anwendungshilfen" zu den vom BEPS-MLI erfassten Steuerabkommen enthält. Diese Arbeitshilfen beinhalten nach Anleitung der OECD erstellte Synopsen der erfassten Steuerabkommen in deren jeweiligen Modifikationen durch das BEPS-MLI. Das BMF wird diese Arbeitshilfen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Anwendung materieller Artikel des BEPS-MLI

Die folgenden, materiellen Artikel des BEPS-MLI finden auf die folgenden Steuerabkommen Anwendung. Hinsichtlich materieller Auslegungsfragen der einzelnen BEPS-MLI-Artikel wird auf die Denkschrift Teil I und II des BEPS-MLI-Vertragsgesetzentwurfs ( BT-Drs. 19/20979, Seite 88 ff.) verwiesen. Weitere Bestimmungen des BEPS-MLI bleiben unberührt.

Materieller BEPS-MLI-ArtikelAnwendung auf erfasste Steuerabkommen
Artikel 5 BEPS-MLI – Anwendung von Methoden zur Beseitigung der DoppelbesteuerungSlowakische Republik
Artikel 6 BEPS-MLI – Zweck eines unter das Übereinkommen fallenden SteuerabkommensRepublik Kroatien, Tschechische Republik, Französische Republik, Hellenische Republik, Republik Ungarn, Republik Malta, Slowakische Republik, Königreich Spanien
Artikel 7 BEPS-MLI – Verhinderung von AbkommensmissbrauchRepublik Kroatien, Tschechische Republik, Französische Republik, Hellenische Republik,  Republik Ungarn, Republik Malta, Slowakische Republik, Königreich Spanien
Artikel 8 BEPS-MLI – Transaktion zur Übertragung von DividendenFranzösische Republik, Slowakische Republik, Königreich Spanien
Artikel 9 BEPS-MLI – Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen oder Rechten an Rechtsträgern, deren Wert hauptsächlich auf unbeweglichem Vermögen beruhtRepublik Kroatien, Französische Republik, Japan, Republik Malta, Slowakische Republik, Königreich Spanien
Artikel 10 BEPS-MLI – Vorschrift zur Missbrauchsbekämpfung für in Drittstaaten oder -gebieten gelegene BetriebsstättenJapan, Slowakische Republik, Königreich Spanien
Artikel 13 BEPS-MLI – Künstliche Umgehung des Betriebsstättenstatus
durch die Ausnahme bestimmter Tätigkeiten
Republik Kroatien, Japan, Slowakische Republik, Königreich Spanien
Artikel 16 BEPS-MLI – VerständigungsverfahrenTschechische Republik, Hellenische Republik, Slowakische Republik
Artikel 17 BEPS-MLI – Gegenberichtigung Artikel 17 BEPS-MLI – GegenberichtigungFranzösische Republik, Hellenische Republik
Artikel 18 bis 26 BEPS-MLI (Teil VI) – SchiedsverfahrenHellenische Republik, Republik Ungarn, Republik Malta, Königreich Spanien

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Gesetz zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 und zu weiteren Maßnahmen


Schlagworte zum Thema:  Internationales Steuerrecht
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