Merz schlägt milliardenschwere Unternehmenssteuerreform vor
Dazu gehöre eine Trennung zwischen der Besteuerung von Unternehmen und privaten Haushalten, sagte der Oppositionschef dem "Handelsblatt" in einem am Montag veröffentlichten Interview. "Das bedeutet: Alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform werden nur noch nach einem einheitlichen Unternehmensteuerrecht besteuert, Personengesellschaften nicht mehr nach der Einkommensteuer."
Merz argumentierte, vom bisherigen Wahlrecht, Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zu zahlen, machten zu wenige Unternehmer Gebrauch, weil es zu kompliziert sei. Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Einkommensteuer für unternehmerische und gewerbliche Einkünfte sollten demnach in einer verständlichen Unternehmensbesteuerung aufgehen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wäre laut Merz bei einem Steuersatz von etwa 25 Prozent gewährleistet.
Der Staat müsste demnach mit weniger Einnahmen von zunächst 20 Mrd. bis 30 Mrd. EUR rechnen. "Aber natürlich werden wettbewerbsfähige Unternehmensteuern auch zu mehr Wachstum und damit zu mehr Einnahmen führen. Das lässt sich nur schwer beziffern. Aber klar ist: Wenn wir alles so lassen wie bisher, verlieren wir mittelfristig noch viel mehr."
Weniger Bürger sollen Spitzensteuersatz zahlen
Merz schlug zudem Änderungen bei der Besteuerung von Privatpersonen vor. Dabei gehe es nicht um die Frage, ob der Spitzensteuersatz 42 oder 45 Prozent betrage, sondern wie viele Bürger ihn bezahlen müssten. "Der Steuersatz von 42 Prozent wird heute bereits für Steuerzahler fällig, die das Eineinhalbfache des Durchschnittseinkommens verdienen. Das trifft schon den Facharbeiter und die Facharbeiterin. Früher war es das Fünfzehnfache", sagte der Unionsfraktionschef.
Aus der Ampelkoalition regte sich umgehend Widerspruch. Der stellvertretende Fraktionschef der Grünen, Andreas Audretsch, kritisierte, die vorgeschlagenen Mindereinnahmen seien nicht gegenfinanziert. "Der Wünsch-Dir-Was-Vorschlag von Herrn Merz ist in einem Maße unseriös, dass man an seiner Ernsthaftigkeit und Regierungsfähigkeit Zweifel haben muss.
-
Bundesrat stimmt Aktivrentengesetz zu
2.6054
-
Steueränderungen 2026
1.962
-
Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu
1.610
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
1.608
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
1.157459
-
Erste Fragen zum digitalen Steuerbescheid ab 2026 geklärt
790
-
E-Rechnung
5559
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
5343
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
5261
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
521
-
Neue Homeoffice-Vereinbarung mit den Niederlanden zu Grenzpendlern
16.01.2026
-
Änderung des Steuerberatungsgesetzes doch ohne verschärftes Fremdbesitzverbot
15.01.2026
-
Was die SPD bei der Erbschaftsteuer plant
14.01.2026
-
Mannheim Tax Index 2025
09.01.2026
-
Koalition droht neuer Streit um Steuerreformen
08.01.20261
-
Steueränderungen 2026
02.01.2026
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
22.12.2025
-
Bundesrat stimmt vielen steuerrechtlichen Änderungsgesetzen und Verordnungen zu
19.12.2025
-
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
19.12.2025
-
Wiedereinführung der Steuerentlastung für Agrardiesel
19.12.2025