Merz schlägt milliardenschwere Unternehmenssteuerreform vor
Dazu gehöre eine Trennung zwischen der Besteuerung von Unternehmen und privaten Haushalten, sagte der Oppositionschef dem "Handelsblatt" in einem am Montag veröffentlichten Interview. "Das bedeutet: Alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform werden nur noch nach einem einheitlichen Unternehmensteuerrecht besteuert, Personengesellschaften nicht mehr nach der Einkommensteuer."
Merz argumentierte, vom bisherigen Wahlrecht, Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zu zahlen, machten zu wenige Unternehmer Gebrauch, weil es zu kompliziert sei. Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Einkommensteuer für unternehmerische und gewerbliche Einkünfte sollten demnach in einer verständlichen Unternehmensbesteuerung aufgehen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wäre laut Merz bei einem Steuersatz von etwa 25 Prozent gewährleistet.
Der Staat müsste demnach mit weniger Einnahmen von zunächst 20 Mrd. bis 30 Mrd. EUR rechnen. "Aber natürlich werden wettbewerbsfähige Unternehmensteuern auch zu mehr Wachstum und damit zu mehr Einnahmen führen. Das lässt sich nur schwer beziffern. Aber klar ist: Wenn wir alles so lassen wie bisher, verlieren wir mittelfristig noch viel mehr."
Weniger Bürger sollen Spitzensteuersatz zahlen
Merz schlug zudem Änderungen bei der Besteuerung von Privatpersonen vor. Dabei gehe es nicht um die Frage, ob der Spitzensteuersatz 42 oder 45 Prozent betrage, sondern wie viele Bürger ihn bezahlen müssten. "Der Steuersatz von 42 Prozent wird heute bereits für Steuerzahler fällig, die das Eineinhalbfache des Durchschnittseinkommens verdienen. Das trifft schon den Facharbeiter und die Facharbeiterin. Früher war es das Fünfzehnfache", sagte der Unionsfraktionschef.
Aus der Ampelkoalition regte sich umgehend Widerspruch. Der stellvertretende Fraktionschef der Grünen, Andreas Audretsch, kritisierte, die vorgeschlagenen Mindereinnahmen seien nicht gegenfinanziert. "Der Wünsch-Dir-Was-Vorschlag von Herrn Merz ist in einem Maße unseriös, dass man an seiner Ernsthaftigkeit und Regierungsfähigkeit Zweifel haben muss.
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