Grüne und SPD in der baden-württembergischen Regierungskoalition haben auf Bundesebene einen Vorschlag unterbreitet, wie die seit Juni ausgesetzten Verhandlungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Maßnahmen zur Gebäudesanierung zu einem Abschluss gebracht werden können.

Kern des Vorschlags ist eine neue Idee zur Verteilung der Lasten eines steuerlichen Förderprogramms auf Bund, Länder und Kommunen.

Für Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid sowie Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller liegt jetzt ein Vorschlag auf dem Tisch, der von allen Beteiligten ein Entgegenkommen verlangt, insofern ein echter Kompromissvorschlag, den alle akzeptieren könnten. „Es wäre ein fatales Signal, wenn es uns nicht gelingt, uns auf ein Programm zur steuerlichen Absetzbarkeit von Gebäudesanierungen an Wohngebäuden zu einigen. Dieses Handlungsfeld ist für Energiewende und Klimaschutz zu bedeutend, um es parteipolitischen Interessen zu opfern“, erklärten Schmid und Untersteller.

Der Kompromissvorschlag Baden-Württembergs baut auf dem letzten gescheiterten Einigungsversuch vom Juni auf. Das bedeutet, dass das Programm im Vergleich zur Ursprungsidee "abgespeckt" wird, so dass die Steuermindereinnahmen der öffentlichen Hand geringer ausfallen. Bei einer fünfjährigen Laufzeit und einem steuerlichen Abzugszeitraum von 10 Jahren würde das für die Länder jährliche Steuermindereinnahmen von 190 Millionen Euro verursachen. Der Bund hingegen würde durch das reduzierte Programmvolumen bei fünfjähriger Laufzeit seine Steuermindereinnahmen um rund eine Milliarde Euro absenken können. An der Frage, wie der Bund die Länder bei der Finanzierung ihrer Zusatzlasten unterstützt, waren die Gespräche im Juni gescheitert.

Baden-Württemberg schlägt jetzt vor, die durch das reduzierte Programmvolumen vom Bund eingesparte Milliarde über 15 Jahre an die Länder weiterzugeben, das wären rund 70 Millionen Euro jährlich.
Nils Schmid und Franz Untersteller: "Damit kämen sich Bund und Ländervorstellungen wesentlich entgegen. Die Länder verzichten auf einen großen Teil ihrer Ansprüche. Der Bund muss zwar mehr ausgeben, als er im Juni angeboten hat, aber nicht mehr, als er selbst ursprünglich einmal eingeplant hatte. Und er bekommt eine Laufzeit für die Entlastungsaufwendungen von 15 Jahren. Das scheint uns ein für alle gangbarer Weg zu sein."

Entscheidender Teil des Kompromisses sei auch der Vorschlag, wie die Gelder vom Bund an die Länder ausgezahlt würden, betonten Schmid und Untersteller. Um einen Mehrwert für die Energieeffizienz und den Klimaschutz zu erzielen, sollten die Länder die 70 Millionen Euro zweckgebunden über ein neues Zuschussprogramm zur Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden der Kommunen und Länder erhalten. Profitieren könnten davon ältere Universitäten, Landeskliniken, Einrichtungen von Polizei- und Justizvollzug oder andere Verwaltungsgebäude. Die komplette Milliarde zur Entlastung der Länder würde in dieses Programm fließen.

Wirtschaftsminister Schmid und Umweltminister Untersteller: "Wir schaffen also nicht nur steuerliche Anreize zur Sanierung von Wohngebäuden, sondern stellen zugleich Mittel bereit, um bei der Sanierung öffentlicher Gebäude voranzukommen."

Jetzt sei wichtig, dass die Bund-Länder-Gespräche auf Basis des baden-württembergischen Vorschlags baldmöglichst wieder aufgenommen würden, sagten die beiden Minister. Die Verhandlungen zögen sich jetzt bereits über ein Jahr hin, zwei Einigungsversuche im Vermittlungsausschuss seien gescheitert, einen weiteren Fehlschlag dürften sich alle Beteiligten nicht mehr leisten.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, PM v. 16.10.2012