EU-Wettbewerbsaufsicht gibt Sanierungsklausel frei
Mit Beschluss vom 26.1.2011 hatte die EU-Kommission festgestellt, dass § 8c Abs. 1a KStG eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt. In der Folge war die Anwendung von § 8c Abs. 1a KStG für Beteiligungserwerbe, die nach dem 31.12.2007 erfolgt sind, suspendiert worden.
Sanierungsklausel bereits durch JStG 2018 rehabilitiert
Der EuGH hat mit seinen Urteilen v. 28.6.2018 (C-203/16 P, C-208/16 P, C-219/16 P, C-209/16 P) den Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt. Nach rechtskräftigem Abschluss des Gerichtsverfahrens hebt das JStG 2018 mit § 34 Abs. 6 Satz 3 und 4 KStG n. F. die Suspendierung auf und rehabilitiert § 8c Abs. 1a KStG rückwirkend. Nach § 34 Abs. 6 Satz 4 KStG n. F. bleibt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 8c Abs. 1a KStG ein nach dem 31.12.2007 erfolgter Beteiligungserwerb bei der Anwendung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG n. F. unberücksichtigt.
Kein selektiver Vorteil für notleidende Unternehmen
Um diese Urteile umzusetzen, hat die Kommission die Maßnahme anhand eines breiteren Bezugsrahmens bewertet, einschließlich der Vorschriften des deutschen Rechts, die es Unternehmen generell erlauben, Verluste für steuerliche Zwecke vorzutragen. Die EU-Wettbewerbsaufsicht ist jetzt zu dem Schluss gekommen, dass die Sanierungsklausel nicht von diesen allgemeinen Regeln abweicht und daher keinen selektiven Vorteil für notleidende Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen verschafft ( Pressemitteilung der EU-Kommission v. 22.1.2020 ).
Hintergrund: Wirkung der Sanierungsklausel
Verluste, die im Regelfall bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden, werden bei Vorliegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c Abs. 1 KStG nicht berücksichtigt. Es entfällt dann der Verlustabzug nach § 10d EStG. Außederm sind auch Verluste des laufenden Wirtschaftsjahrs, die vor dem schädlichen Beteiligungserwerb eingetreten sind, nicht mit Gewinnen auszugleichen, die nach diesem Zeitpunkt erzielt wurden. Durch die Regelung in Abs 1a werden Anteilserwerbe im Rahmen einer Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwendung des Abs. 1 ausgenommen.
-
Einkommensteuerreformgesetz 2027
541
-
E-Rechnung
4289
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
383
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
336
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3304
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
319
-
Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
285
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
2803
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
219459
-
Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung
182
-
BStBK und DStV fordern praxistaugliche Regeln für KMU
18.09.2026
-
Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen
16.09.2026
-
Digitale Bezahlmöglichkeit soll angeboten werden müssen
11.09.20261
-
Außenprüfungsordnung in Kraft getreten
10.09.2026
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
09.09.2026
-
Einkommensteuerreformgesetz 2027
02.09.2026
-
EuGH-Urteil zur Grunderwerbsteuer trifft Deutschland (noch) nicht
28.08.2026
-
Referentenentwurf zur Reform der Steuerberaterprüfung
26.08.2026
-
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz zur Modernisierung der Organisation der Zollverwaltung
18.08.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
18.08.2026