EU-Wettbewerbsaufsicht gibt Sanierungsklausel frei
Mit Beschluss vom 26.1.2011 hatte die EU-Kommission festgestellt, dass § 8c Abs. 1a KStG eine unionsrechtswidrige Beihilfe darstellt. In der Folge war die Anwendung von § 8c Abs. 1a KStG für Beteiligungserwerbe, die nach dem 31.12.2007 erfolgt sind, suspendiert worden.
Sanierungsklausel bereits durch JStG 2018 rehabilitiert
Der EuGH hat mit seinen Urteilen v. 28.6.2018 (C-203/16 P, C-208/16 P, C-219/16 P, C-209/16 P) den Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt. Nach rechtskräftigem Abschluss des Gerichtsverfahrens hebt das JStG 2018 mit § 34 Abs. 6 Satz 3 und 4 KStG n. F. die Suspendierung auf und rehabilitiert § 8c Abs. 1a KStG rückwirkend. Nach § 34 Abs. 6 Satz 4 KStG n. F. bleibt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 8c Abs. 1a KStG ein nach dem 31.12.2007 erfolgter Beteiligungserwerb bei der Anwendung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG n. F. unberücksichtigt.
Kein selektiver Vorteil für notleidende Unternehmen
Um diese Urteile umzusetzen, hat die Kommission die Maßnahme anhand eines breiteren Bezugsrahmens bewertet, einschließlich der Vorschriften des deutschen Rechts, die es Unternehmen generell erlauben, Verluste für steuerliche Zwecke vorzutragen. Die EU-Wettbewerbsaufsicht ist jetzt zu dem Schluss gekommen, dass die Sanierungsklausel nicht von diesen allgemeinen Regeln abweicht und daher keinen selektiven Vorteil für notleidende Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen verschafft ( Pressemitteilung der EU-Kommission v. 22.1.2020).
Hintergrund: Wirkung der Sanierungsklausel
Verluste, die im Regelfall bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden, werden bei Vorliegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c Abs. 1 KStG nicht berücksichtigt. Es entfällt dann der Verlustabzug nach § 10d EStG. Außederm sind auch Verluste des laufenden Wirtschaftsjahrs, die vor dem schädlichen Beteiligungserwerb eingetreten sind, nicht mit Gewinnen auszugleichen, die nach diesem Zeitpunkt erzielt wurden. Durch die Regelung in Abs 1a werden Anteilserwerbe im Rahmen einer Sanierung unter bestimmten Voraussetzungen von der Anwendung des Abs. 1 ausgenommen.
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
803
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verabschiedet
722
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
478459
-
E-Rechnung
4279
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
4003
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3724
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
256
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
199
-
Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
131
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
1271
-
Höhere Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt
30.06.2026
-
ZEW regt gezielte Einkommensteuerentlastung der Mitte an
30.06.2026
-
Stellungnahme des DStV zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026
29.06.2026
-
Neue Gesetze gegen Steuerhinterziehung in Kürze
29.06.2026
-
EU-Kommission verabschiedet Steuervereinfachungspaket
25.06.2026
-
Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes
25.06.2026
-
Wegfall der 150-EUR-Zollfreigrenze ab 1.7.2026
23.06.2026
-
Norddeutsche Vorschläge für Erbschaftsteuerreform
22.06.2026
-
Stellungnahme der BStBK zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026
17.06.2026
-
Bundesrat fordert Klarheit bei der Umsatzsteuer für Sportvereine
16.06.2026