Am 16.12.2011 hat der Bundesrat den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 (ErbStR 2011) zugestimmt. Unser Top-Thema greift wichtige praxisrelevante Aspekte aus dem rund 150 Seiten starken Richtlinientext auf.

Die ErbStR 2011 fassen die seit dem Jahr 2003 geltenden Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2003) neu und berücksichtigen die vielfältigen gesetzlichen Änderungen, die das Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht in den letzten Jahren erfahren hat.

Die ErbStR 2011 nehmen einige in der Praxis bestehende Fragen zur Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts auf.