Obergrenze Selbstanzeige

Diskutiert wird etwa auch eine Obergrenze, beispielsweise 1 Mio. EUR hinterzogene Steuern, für die Selbstanzeige einzuführen, mit der Folge, dass nur bis zu dieser Höhe Selbstanzeigen (mit Zuschlägen nach § 398a AO) möglich sein sollen, darüber hinaus nicht. Es ist derzeit jedoch fraglich, ob eine solche Regelung verfassungsgemäß wäre. 

Sinnvoll wäre sie jedenfalls nicht, da natürlich auch Großhinterziehern die Chance zur Strafbefreiung eröffnet sein muss und solche Großfälle natürlich dem Fiskus zahlreiche Vorteile bringen – nicht nur die jetzige hohe Nachforderung ansonsten ggf. unentdeckt bleibender Steuernachzahlungsforderung aber natürlich auch die Erfassung dann künftiger Erträge und sekundärer Steuerfälle bei offiziellen Schenkungen und Vererbungen solcher Vermögen.  Auch können dann diese großen Kapitalstämme wieder offiziell in den Wirtschaftskreislauf einfließen und müssen nicht im Verborgenen in irgendwelchen Tresoren oder auf Konten investitionsscheu aus Angst vor Enttarnung verweilen.

Aber auch bzw. gerade Firmen können die Millionengrenze rasch überschreiten. Allzu häufig wird bei der Selbstanzeige nur an den Hinterzieher von Kapitalerträgen aus der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich gedacht. Was ist mit der Firma z.B., die mehrere große Umsätze als steuerfreie Ausfuhrlieferung behandelte und im Zweifel war, dennoch die Umsätze als steuerfrei behandelte und nun einsieht, dass dies wohl nicht haltbar war. Bedingt vorsätzliche Steuerhinterziehung? 2 Mio. EUR Vorsteuern möchte sie gerne nachzahlen und die falschen Umsatzsteuervoranmeldungen berichtigen … das soll dann nicht mehr möglich sein? Haft für den Leiter der Steuerabteilung und den Finanzvorstand, weil es eine Obergrenze für die Steuerhinterziehung gibt?