Die Bundesrepublik Deutschland hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien geschlossen.

Die Bundesregierung hat dies als Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen (17/6613) vorgelegt.