Überarbeitetes deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen
Das Zusatzabkommen vereinfacht unter anderem deutlich die Besteuerungssituation für viele Rentnerinnen und Rentner mit Altersbezügen aus dem jeweils anderen Staat.
Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble: „Ich freue mich, dass die heute unterzeichnete Regelung das Leben der Rentner, die jeweils im Nachbarland leben, einfacher macht und von zusätzlichen Lasten befreit“.
Der französische Finanzminister Michel Sapin: „Dieses von den ehemaligen 70.000 Grenzgängern im Osten Frankreichs erwartete Zusatzabkommen ermöglicht eine Besteuerung der Rentner ausschließlich an Ihrem Wohnort. Für diese Rentner bedeutet es das Ende eines aufwendigen Verwaltungsaufwands und eine Erleichterung der Steuerlast, die bisher durch eine Doppelbesteuerung entstanden ist“.
Zukünftig werden Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an in Frankreich ansässige Bezieher ausschließlich in Frankreich besteuert. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall. Die aus der Neuregelung jeweils resultierenden Steuermindereinnahmen werden durch entsprechende Ausgleichszahlungen kompensiert.
Weiterhin sieht das Zusatzabkommen einen Fiskalausgleich in Bezug auf die Grenzgängerregelung des deutsch-französischen DBA vor.
Frankreich wird zum Ausgleich von dadurch resultierenden Steuermehreinnahmen im Ergebnis einen Fiskalausgleich an Deutschland leisten. Damit wird den unterschiedlichen Grenzgängerströmen Rechnung getragen. Von diesem Fiskalausgleich sollen die drei Grenzländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland besonders profitieren.
Mit dem Zusatzabkommen wird das geltende deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen in zahlreichen weiteren Punkten revidiert und an den aktuellen OECD-Standard sowie an die gegenwärtigen Verhältnisse zwischen Deutschland und Frankreich angepasst.
Zu seinem Inkrafttreten bedarf das Zusatzabkommen nach seiner Unterzeichnung noch der Ratifikation auf beiden Seiten. Es ist beabsichtigt, die Anwendung des Zusatzabkommens ab dem Jahr 2016 sicherzustellen.
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
519
-
E-Rechnung
4519
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
4044
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3123
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
277
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
244
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
242
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
232459
-
Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
208
-
Außenprüfungsordnung in Kraft getreten
195
-
Bundesrat fordert Steuerbefreiung für Scheidungsimmobilien
30.09.2026
-
Was eine Besteuerung von Kryptowerten nach § 20 EStG praktisch bedeutet
29.09.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
25.09.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
24.09.2026
-
Steuersenkung für Diesel und Benzin
21.09.2026
-
BStBK und DStV fordern praxistaugliche Regeln für KMU
18.09.2026
-
Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen
16.09.2026
-
Digitale Bezahlmöglichkeit soll angeboten werden müssen
11.09.20261
-
Außenprüfungsordnung in Kraft getreten
10.09.2026
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
09.09.2026