DBA mit Luxemburg und den Niederlanden
Bei Dividenden aus zwischenstaatlichen Beteiligungen (Schachteldividenden) wird der Quellensteuersatz von zehn auf fünf Prozent und die Mindestbeteiligungshöhe von 25 auf zehn Prozent gesenkt. Das Abkommen beinhaltet ein Besteuerungsrecht für Sozialversicherungsrenten und staatlich geförderte Renten im jeweiligen Quellenstaat, eine Klausel zugunsten Deutschlands von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode und einen umfassenden Informationsaustausch zur Eindämmung des "schädlichen Steuerwettbewerbs".
Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen billigte der Bundestag auch den Gesetzentwurf zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 12.4.2012 mit den Niederlanden. Der Quellensteuersatz bei Schachteldividenden wurde auch hier auf fünf Prozent gesenkt. Neben dem Besteuerungsrecht des Kassenstaates für Sozialversicherungsrenten hat auch der Förderstaat ein Besteuerungsrecht für Renten, die mehr als 15.000 Euro jährlich betragen. Für Ölförderung vor der Küste wurde eine 30-Tage-Frist vereinbart, ab welcher ein Besteuerungsrecht wie bei einer Betriebsstätte vorliegt. Der Informationsaustausch erstreckt sich nicht nur auf Bankenauskünfte, sondern auch auf die Bekämpfung von Geldwäschedelikten, Korruption und Terrorismusfinanzierung.
Der Bundestag folgte mit seinen Beschlüssen einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/11106).
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