Stellungnahme zur Einführung einer Digitalsteuer
Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Digitalisierung vielfältige Chancen für die Gesellschaft, die Wirtschaft und den Staat bietet. Zugleich müssten aber auch Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen angemessen besteuert werden. Dazu gehört auch, dass einer Nichtbesteuerung von digitalen Unternehmen entgegengewirkt wird und so Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Der Grundsatz einer Besteuerung am Ort der Wertschöpfung wird betont.
Interimssteuer bis zur Einführung einer digitalen Betriebsstätte
Das Gebot der grenzüberschreitenden Fairness kann auch im Bereich der Besteuerung langfristig nur global gelingen. Einen Verteilungswettbewerb zwischen den Staaten gilt es zu vermeiden. Die geplante Einführung einer digitalen Betriebsstätte sollte daher nur verbindlich und einvernehmlich, zumindest auf OECD-Ebene und nicht nur EU-weit, umgesetzt werden. Bis diese "große Lösung" erreicht ist, plädiert der Bundesrat für Zwischenlösungen, wie z.B. eine Interimssteuer.
Neue Verwerfungen vermeiden
Kritisch betont wird, dass die Einführung einer neuen Steuer einer eingehenden inhaltlichen und rechtlichen Prüfung auf nationaler und europäischer Ebene bedarf. Insbesondere sollten neue Verwerfungen vermieden werden. Hierzu wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der Prüfung der Richtlinienvorschläge insbesondere folgende Punkte zu thematisieren: Die Eingrenzung der von der Steuer betroffenen Unternehmen, die Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung, die Abwehr von Verwerfungen im europäischen Binnenmarkt und die Sicherung der Standortattraktivität Europas für innovative Unternehmen.
Abschließend weist der Bundesrat noch auf die Auswirkungen der Digitalsteuer auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen hin und fordert einen Anteil daraus für die Bundesländer ein.
Bundesrat, Beschluss vom 27.4.2018, BR-Drucksache 94/18 und 97/18
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