Bundesrat nimmt Stellung zur Erbschaftsteuerreform
Er begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, den Fortbestand der Steuer zu sichern und zugleich den Generationenwechsel in Unternehmen nicht zu gefährden. Die Neuregelungen müssten im Ergebnis aber das Steueraufkommen der Länderhaushalte sichern, betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
Darin weist er auch auf offene verfassungsrechtliche Fragen hin. Insbesondere die geplante Verschonung bei sehr hohen Unternehmensvermögen ohne entsprechende Bedürfnisprüfung möge die Bundesregierung noch einmal überprüfen. Ebenfalls zu klären sei, ob bei den sog. Behaltensfristen und der "Durchschüttung" von Gewinnrücklagen nachgeordneter Kapitalgesellschaften Regelungslücken geschlossen werden können. Die Abgrenzung des begünstigten Unternehmensvermögens müsse rechtssicher für die Firmen, verwaltungsökonomisch für die Steuerpflichtigen als auch die Steuerverwaltungen der Länder ausgestaltet sein und die höchstrichterlichen Vorgaben verfassungsfest umsetzen, fordert der Bundesrat.
Die Länder formulierten zudem mehrere detaillierte Einzeländerungsvorschläge, die nun der Bundesregierung zugeleitet werden. Diese verfasst dazu ihre Gegenäußerung und legt dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Dieses hatte im Dezember letzten Jahres das Konzept der steuerlichen Verschonung für übertragene Betriebsvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt.
Der Entwurf nimmt Einzel-Anpassungen vor, behält das bisherige Verschonungskonzept im Grundsatz jedoch bei. Firmenerben sollen weiterhin weitgehend von Steuern befreit sein, wenn sie die Unternehmen über bestimmte Zeiträume fortführen und die Mehrzahl der Arbeitsplätze erhalten. Erben größerer Unternehmen mit mehr als 26 Millionen Euro Betriebsvermögen sollen künftig allerdings stärker belastet werden.
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen
9412
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
709
-
E-Rechnung
4989
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
468459
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3623
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3624
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
238
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
220
-
Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen
184
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
1581
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
22.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
20.07.2026
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
17.07.20262
-
SPD-Generalsekretär will Erbschaftsteuer-Schlupflöcher schließen
15.07.2026
-
DStV warnt vor Risiken der geplanten EU Inc.
14.07.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
13.07.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
10.07.2026
-
Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten
09.07.2026
-
Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen
08.07.2026
-
Künstlersozialabgabe soll im Jahr 2027 auf 5 Prozent steigen
07.07.2026