BStBK zum CSR-Richtlinienentwurf
Die BStBK ist in ihrer Stellungnahme v. 4.6.2021 der Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Rechnungslegung sein sollte, mittels Implementierung weiterer Angaben in den Lagebericht die in der Richtlinie enthaltenen Zielsetzungen nicht-finanzieller Berichterstattung zu befördern und insbesondere kleineren Unternehmen dadurch zusätzliche Verpflichtungen aufzuerlegen. Ausdehnung widerspreche nicht zuletzt der erklärten Zielsetzung der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen und Unternehmen von Informations- und Berichtspflichten zu entlasten.
BSbK sieht CSR-Richtlinienvorschlag kritisch
Der CSR-Richtlinienvorschlag stellt die Unternehmens- und Steuerberatungspraxis nach Ansicht der BStBK vor zu große Herausforderungen und sei insoweit als kritisch zu beurteilen. Dies ergebe sich u. a. durch
- die Vervielfachung der Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen,
- die fehlende Klarheit hinsichtlich der Ausgestaltung der anzuwendenden EU-Berichtsstandards,
- die gleichzeitig erfolgende Datendigitalisierung und
- den äußerst ambitionierten Zeitplan für eine Erstanwendung bereits für das Geschäftsjahr 2023.
Zudem seien sämtliche Unternehmen von den Berichtspflichten nach der EU-Taxonomie-Verordnung betroffen.
Berichtsprozesse anpassen und Strukturen schaffen
Die BStBK weist weiter darauf hin, dass berichtende Unternehmen ausreichend Zeit und Klarheit benötigen, um ihre Berichtsprozesse auf die neuen, komplexen Anforderungen einstellen zu können. Dies gelte insbesondere für Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren und vielfach noch nicht über entsprechende Strukturen verfügen. Der europäische Gesetzgeber müssee deshalb unbedingt sicherstellen, dass entsprechende Vorgaben von den betroffenen berichtspflichtigen Unternehmen auch tatsächlich erfüllt werden können.
Dies erfordert aus Sicht der BStBK ein tatsächlich bewältigbares, praktikables Maßnahmenpaket, das mit einer ausreichenden Vorbereitungszeit versehen und sowohl inhaltlich als auch zeitlich umsetzbar ist und den berichtenden Unternehmen sowie den Nachfragern dieser Informationen einen relevanten Nutzen bietet und kleine und mittlere Unternehmen nicht übermäßig belastet. Hierzu müssten die Berichtsstandards proportional zum Regelungszweck und der Unternehmensgröße ausgestaltet sein und rechtzeitig bereitgestellt werden.
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
1.624457
-
Bundeskabinett beschließt Aktivrentengesetz
1.3443
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.032
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
8961
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
7693
-
Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 im Überblick
748
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
7239
-
Wachstumschancengesetz verkündet
4644
-
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
458
-
Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
314
-
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
07.11.2025
-
Linke und Grüne machen Druck für Digitalsteuer
06.11.2025
-
Erstellung öffentlicher Urkunden künftig elektronisch
04.11.2025
-
Großrazzia in sieben Ländern wegen Steuerhinterziehung
27.10.2025
-
Entlastungen für Pendler und Gastronomie in Gefahr
22.10.2025
-
Erläuterung sog. Cum/Cum-Gestaltungen
20.10.2025
-
Prüfung einer steuerlichen Arbeitstagepauschale
20.10.2025
-
Positive Stellungnahme zur EU-Brieftasche für Unternehmen
16.10.2025
-
Sonderausgabenabzug im Rahmen der Riester-Förderung
15.10.2025
-
Bundeskabinett beschließt Aktivrentengesetz
15.10.20253