Bagatellgrenze für Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.3.2016 eine Entschließung gefasst, mit dem Ziel einer betragsmäßigen Begrenzung der Mehrwertsteuer-Erstattung an Kunden aus Nicht-EU-Ländern ein. Angestrebt ist eine Bagatellgrenze von 50 EUR für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr.

Vor allem Schweizer Bürger betroffen

Seit der Schweizer Franken im Wert gestiegen und sich damit die Kaufkraft im Euro-Raum erhöht hat, kam es zu einem extremen Anstieg der Zahl Schweizer Einkaufstouristen. So positiv dies für den Handel und die Gastronomie im grenznahen Gebiet ist, so bringt es doch auch negative Folgen mit sich. Ein Großteil der durch Kunden aus der Schweiz in den Grenzregionen getätigten Einkäufe bezieht sich allein auf tagtägliche Einkäufe um den Bedarf an Verbrauchsgütern und Einzelhandelsartikeln zu decken. Manche Städte in Süddeutschland stehen kurz vor dem Kollaps der grenznahen Infrastruktur.

Belastungen für Grenzzollstellen 

Auch die Grenzzollstellen sind der Belastung durch die zu bearbeitenden sog. Ausfuhrzettel, mit denen eine Rückerstattung der zuvor bezahlten deutschen Mehrwertsteuer beantragt wird, kaum mehr gewachsen. Es besteht eine besonders hohe Arbeitsbelastung durch die Masse der zu erteilenden Ausfuhrbescheinigungen. Eine körperliche Ausfuhrkontrolle ist weitgehend nicht mehr möglich, die Abwehr einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Befreiung und Rückerstattung deutlich eingeschränkt. 

Bagatellgrenze soll entlasten

Da aktuell eine Rückerstattung unabhängig von der Höhe des Einkaufswerts möglich ist und dies auch vielfach genutzt wird, dürfte eine Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50 EUR eine spürbare Entlastung mit sich bringen. Die derzeitige Flut an zu erteilenden Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen könnte dadurch eingedämmt werden, ohne negative Folgen für die Wirtschaft in der Region auszulösen.

Der Bundesrat fordert mit seiner Entschließung vom 18.3.2016 die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des UStG in den Deutschen Bundestag einzubringen, welcher eine Bagatellgrenze von mindestens 50 EUR bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr vorsieht.

Beschluss des Bundesrates v. 18.3.2016, BR-Drucksache 77/16

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Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Zoll, Steueränderungen