Anhebung des Kinderfreibetrags

Von der dieses Jahr fälligen Anhebung des Kinderfreibetrags wird die große Mehrheit der Steuerzahler bei der Einkommensteuer nicht profitieren. 

Das ergibt sich aus einer am Wochenende bekanntgewordenen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Susanna Karawanskij.

Danach wurde für das Jahr 2012 für etwa 13,1 Millionen Kinder ausschließlich Kindergeld gewährt, was einem Anteil von etwa 80 Prozent entsprach. Lediglich für 3,5 Millionen Kinder führten die Kinderfreibeträge zu einer stärkeren Entlastung bei der Einkommensteuer als das Kindergeld.

Der steuerliche Kinderfreibetrag muss im Laufe dieses Jahres um 72 Euro auf 4.440 EUR angehoben werden. Dieser Anpassungsbedarf ergibt sich aus dem Ende 2012 vorgelegten Existenzminimum-Bericht der Bundesregierung. Die Freibeträge müssen das Existenzminimum von Kindern abdecken. Über die konkrete Höhe der Freibeträge entscheidet der Gesetzgeber. Dies wird im Laufe dieses Jahres umgesetzt; eine rückwirkende Anhebung ist verfassungsrechtlich möglich.

Bei einer Anhebung der Freibeträge für Kinder um 72 Euro müsste das Kindergeld um fast 2 Euro im Monat für jedes Kind steigen - damit die Einkommen, bei denen beide Instrumente zu einer gleich hohen Entlastung führen, annähernd unverändert bleiben. Der Berliner Steuerexperte Frank Hechtner ermittelte eine Anhebung um 1,83 Euro pro Monat und Kind, wenn an dem Verhältnis von Kindergeld und Kinderfreibeträgen nichts geändert werden sollte.

Gleichwohl ist der Gesetzgeber nicht gehindert, das Kindergeld stärker anzuheben. In der Antwort des Finanzministeriums heißt es: "Es gibt allerdings keine verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Höhe des Kindergeldes oder gar zum Verhältnis der Beträge vom Kinderfreibetrag und Kindergeld." Derzeit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind je 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro.

Allein der höhere Kinderfreibetrag führt nach Angaben des Finanzministeriums zu Steuermindereinnahmen von jährlich 110 Millionen Euro. Einschließlich der Anhebung des Kindergeldes um rund 2 Euro pro Monat für jedes Kind lägen die Ausfälle für die Staatskassen bei jährlich 425 Millionen Euro. Von den Mindereinnahmen entfielen etwa 186,4 Millionen Euro auf den Bund.

2012 wurden nach Angaben des Finanzministeriums 38,5 Milliarden Euro Kindergeld ausgezahlt. Der Großteil von 9,27 Milliarden Euro floss an Empfänger in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern mit 6,02 Milliarden Euro und Baden-Württemberg mit 5,3 Milliarden Euro. Von der Gesamtsumme 38,5 Milliarden Euro entfielen nur 1,3 Milliarden Euro auf steuerliche Entlastungen durch Kinderfreibeträge, die über die Gewährung des Kindergeldes hinausgehen.

Die CDU hatte vor den Wahlen eine Anhebung des Kindergeldes um 35 Euro in Aussicht gestellt. Karawanskij kritisierte, die vollmundigen Versprechen entpuppten sich als dreiste Wahllügen. Nur Almosen blieben übrig: "Und selbst die sind der Verfassung geschuldet und nicht den politischen Prioritäten der Großkoalitionäre." Aus Sicht Hechtners wäre eine moderate Anhebung des Spitzensteuersatzes sinnvoll, um finanzielle Spielräume zu schaffen und Familien mit mehr als 2 Euro pro Monat zu helfen.

dpa