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Die Abgeltungsteuer beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag.
Die Finanzverwaltung ändert das BMF-Schreiben v. 18.1.2016 und beantwortet weitere Einzelfragen zur Abgeltungsteuer.
BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer
In dem umfangreichen BMF-Schreiben v. 18.1.2016 werden zahlreiche Fragen rund um die Abgeltungsteuer beantwortet. Die Finanzverwaltung hat jedoch bereits in mehreren Schreiben Ergänzungen und Änderungen an dem Schreiben v. 18.1.2016 vorgenommen. Auch das aktuelle Schreiben ist umfangreich und befasst sich u.a. mit
- Optionsscheinen
- dem Begriff des Termingeschäfts
- der Veräußerung und Glattstellung einer Kaufooption
- dem Veräußerungsbegriff (§ 20 Abs. 2 Satz 2 EStG)
- dem Ausfall nicht verbriefter Kapitalforderungen
- der Verlustverrechnung
und vielen weiteren Einzelfragen.
BMF, Schreiben v. 3.6.2021, IV C 1 -S 2252/19/10003 :002
Schlagworte zum Thema:
Abgeltungsteuer, BMF-Schreiben