BMF

Informationsblatt zu begünstigten Leistungen nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG


Vorliegen begünstigter Leistungen gem. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG

Das BMF hat ein Informationsblatt zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 UStG herausgegeben. 

Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art steuerfrei, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden.

Begünstigte Bildungsleistungen

Mit dem Informationsblatt sollen Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind. Auch Unterricht im Bereich der Erwachsenenbildung kann Schul- und Hochschulunterricht sein. Auf den Bereich der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sind die im Informationsblatt aufgeführten Kriterien nicht anzuwenden.

Maßgebliche Kriterien sind

  • Inhalt der Veranstaltung
  • Zielsetzung der Veranstaltung
  • Objektive Eignung der Lehrkraft

Mit dem Informationsblatt sollen Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind. 

BMF, Schreiben v. 24.10.2025, III C 3 - S 7180/00032/001/065


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer , Umsatzsteuerfreiheit
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion