Informationsblatt zu begünstigten Leistungen nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG
Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art steuerfrei, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden.
Begünstigte Bildungsleistungen
Mit dem Informationsblatt sollen Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind. Auch Unterricht im Bereich der Erwachsenenbildung kann Schul- und Hochschulunterricht sein. Auf den Bereich der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sind die im Informationsblatt aufgeführten Kriterien nicht anzuwenden.
Maßgebliche Kriterien sind
- Inhalt der Veranstaltung
- Zielsetzung der Veranstaltung
- Objektive Eignung der Lehrkraft
Mit dem Informationsblatt sollen Unternehmer über die Kriterien informiert werden, die für das Vorliegen von begünstigten Leistungen im Rahmen von Schul- oder Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder beruflicher Umschulung maßgeblich sind.
BMF, Schreiben v. 24.10.2025, III C 3 - S 7180/00032/001/065
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.6045
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.009
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
889
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7566
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
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Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
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