USt: Von Mietwagenunternehmen durchgeführte Krankenfahrten

Das BMF nimmt zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf von Mietwagenunternehmen durchgeführte Krankenfahrten Stellung.

Ermäßigter Steuersatz 

Das BMF nimmt in seinem Schreiben Bezug zu dem Urteil des BFH v. 2.7.2014, XI R 39/10 (Haufe Index 7347403). Die Richter hatten entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz Anwendung finden kann, wenn die mit Mietwagen durchgeführten Krankenfahrten auf gleichermaßen für Taxen geltenden Sondervereinbarungen beruhen.

Die Finanzverwaltung hat nun Abschn. 12.13 Abs. 8 S. 3 UStAE angepasst und eine Vereinfachungsregelung ergänzt. 

BMF, Schreiben v. 2.1.2019, III C 2 - S 7244/07/10007, veröffentlicht am 4.1.2019

Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Steuersatz, BMF-Schreiben