Der Umwandlungssteuererlass 2011 soll auf 170 Seiten für Anwendungsklarheit sorgen.

Vor rund 5 Jahren hatte das SEStEG (Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften) das deutsche Umwandlungssteuerrecht bereits in 2006 umfassend „europäisiert“. Zahlreiche offene Fragen zu grenzüberschreitenden Umwandlungen und Einbringungen führten bei betroffenen Unternehmen aber in der Vergangenheit zu einer großen Rechtsunsicherheit. Diese wurde noch verstärkt durch die Verwaltungspraxis, in Umwandlungs- und Einbringungsfällen verbindliche Auskünfte nur noch eingeschränkt zu erteilen.

Mit Schreiben vom 11.11.2011 (veröffentlicht am 2.1.2012) nimmt das BMF nun zu Anwendungsfragen der Neufassung des Umwandlungssteuergesetzes i. d. F. des SEStEG  Stellung.

BMF, Schreiben v. 11.11.2011, IV C 2 - S 1978-b/08/10001 - (2011/0903665)