Umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen

Wann liegt ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Kraftfahrzeuge vor? Das BMF bezieht in einem Schreiben Stellung.

Taxiverkehr ohne Kraftfahrzeuge

In dem BFH Urteil vom 13.11.2019 - V R 9/18 (vgl. Kommentierung) ging es um den Taxiverkehr mit Pferdekutschen auf einer autofreien Insel. Strittig war, ob hier ein umsatzsteuerlich begünstigter Taxiverkehr vorlag. Der BFH hat entschieden, dass in Fällen, in denen im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit Personenkraftwagen  allgemein unzulässig ist, ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Kraftfahrzeuge vorliegen kann, sofern die übrigen Merkmale des Taxenverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind.

BMF-Schreiben und Änderung des UStAE

Das BMF greift diese Rechtsprechung in einem Schreiben auf und ändert den UStAE in Abschn. 12.13 Abs. 7 entsprechend. Das Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 2.7.2021, III C 2 - S 7244/0 :003, veröffentlicht am 19.7.2021